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NEUE Vorschriften FÜR FERIENHÄUSER IN ANDALUSIEN 2024

VORSCHRIFTEN FÜR FERIENWOHNUNGEN
VORSCHRIFTEN FÜR FERIENWOHNUNGEN

Vermieten Sie eine URBAN-andalusische Immobilie an Touristen? Planen Sie, dies in Zukunft zu tun? Oder sind Sie ein Vermittler, der im Namen des Immobilieneigentümers Ferienhäuser vermietet? Dann lesen Sie diesen Artikel bitte bis zum Ende, da die Junta de Andalucia kürzlich neue Vorschriften für Ferienhäuser erlassen hat. Sie können auch unser zusammenfassendes PDF zur Beantragung der RTA-Lizenz anfordern.

In den letzten Jahren ist der Tourismus in einigen andalusischen Städten ununterbrochen gewachsen. Immobilienverkäufe, die teilweise durch den Boom bei Ferienimmobilien ausgelöst wurden, und die daraus erzielbaren Einnahmen hatten direkte Auswirkungen auf die hohen Preise traditioneller Mietobjekte.

Aufgrund dieser Marktsituation für Ferienvermietungen hat die Regionalregierung von Andalusien am 29. Januar ein neues Dekret 31/2024 veröffentlicht, das am 22. Februar 2024 in Kraft trat. Mit diesem Dekret werden einige Artikel des 2016 veröffentlichten Dekrets aufgehoben und geändert. die erstmals die Ferienvermietung in Andalusien regelte.

Diese neue Regelung ermöglicht es den Stadträten erstmals, die Ferienvermietung aus Gründen des Allgemeininteresses einzuschränken. Ebenso haften ab diesem Zeitpunkt Unternehmen oder Einzelpersonen, die Ferienvermietungen in einer oder mehreren Immobilien verwalten, gegenüber der Verwaltung und den Nutzern der Immobilien. Und auch für Immobilieneigentümer gibt es diverse Veränderungen, auf die man sich einstellen muss.

Die hohe Nachfrage nach Immobilienverkäufen und das attraktive Geschäft mit Ferienvermietungen

Immobilienkäufe von Privatpersonen, Unternehmen und Investmentfonds an strategischen Standorten mit starker touristischer Nachfrage haben einen direkten Einfluss auf die Immobilienpreise. In Malaga und anderen Gemeinden an der Costa del Sol, wie beispielsweise Marbella, Benalmádena, Fuengirola, Mijas oder Nerja, erreichten die Immobilienpreise historische Höchststände.

Besonders hervorzuheben sind ausländische Investoren, die Immobilieninvestitionen in Städten wie Malaga, Sevilla und Granada sowie anderen Gemeinden an der Costa del Sol und Costa Tropical anstreben. Die Zahl der zur Ferienvermietung angebotenen Ferienhäuser ist aufgrund dieses Immobilienbooms in einigen Städten unaufhörlich gestiegen. Dies hat dazu geführt, dass die Kosten für herkömmliche Vermietungen für die Bewohner gestiegen sind, die Preise sind sehr hoch, und es gibt in einigen Gegenden, in denen die Bewohner langsam verschwunden sind, gewisse Probleme mit der Touristenüberfüllung.

Für welche Ferienhäuser in Andalusien gilt dieses Dekret?

Dieses Dekret gilt für Wohnungen, die für den sofortigen Gebrauch ausgestattet sind und für eine Mietdauer von weniger als zwei Monaten vorgesehen sind, in denen Beherbergungsleistungen gegen Zahlung eines Preises für gewöhnliche und touristische Zwecke angeboten werden. Unter touristischen Zwecken wird verstanden, dass die Immobilie vermarktet oder über Kanäle zur Tourismusförderung beworben wird, wie z. B. Reisebüros, Tourismusunternehmen und Kanäle, die die Buchung von Unterkünften ermöglichen.

Gilt dieses Dekret für Ferienvermietungen auf nicht bebaubaren oder ländlichen Grundstücken?

Dieser Erlass gilt nicht für Häuser in ländlicher Umgebung, d. h. Häuser auf nicht bebaubarem oder ländlichem Gelände. Für die Nutzung dieser Häuser als Ferienunterkunft gelten unterschiedliche Vorschriften.

Wann kann ein Haus in Andalusien nicht als Ferienvermietung genutzt werden?

URLAUBSVERMIETUNG IN ANDALUSIEN
URLAUBSVERMIETUNG IN ANDALUSIEN

Häuser, die als Ferienhäuser vermietet werden sollen, müssen eine Reihe von Anforderungen erfüllen, um im andalusischen Tourismusregister (RTA) registriert zu werden und Aktivitäten im Zusammenhang mit der Ferienvermietung durchzuführen.

Nutzungsverbot für Sozialwohnungen (VPO) in der Ferienhausordnung

Diese Häuser können nicht als Ferienvermietung genutzt werden. Beachten Sie jedoch, dass, wenn Sie über den Kauf einer Immobilie nachdenken und der Bericht des Immobilienregisters ein VPO-Qualifikationsmerkmal anzeigt, diese Klassifizierung oft veraltet ist und ihr Ablauf beantragt werden kann. Dies kommt häufig vor, da die VPO-Klassifizierung nur eine bestimmte Zeitspanne anhält. In vielen Fällen erscheint das VPO-Qualifikationsmerkmal jedoch weiterhin im Immobilienregisterbericht, auch wenn die Immobilie im Laufe der Zeit ihren rechtlichen Status verliert.

Es ist nicht möglich, Ferienvermietungen zu betreiben, wenn die Eigentümervereinigung die Nutzung des Hauses zur Ferienvermietung ausdrücklich verbietet

Wenn die Immobilie, die Sie kaufen oder vermieten möchten, Teil einer Eigentümergemeinschaft ist, die diese Tätigkeit in ihrer Satzung (Gründungssatzung) ausdrücklich verbietet, kann die Immobilie nicht als Ferienvermietung genutzt werden. Bei älteren Gebäuden oder Siedlungen findet man dieses Verbot eher selten, da es bis vor Kurzem noch keine Ferienvermietung gab und dies daher auch nicht in der Satzung geregelt war.

Die Eigentümergemeinschaft kann jedoch jederzeit die Satzung ändern und das Verbot der touristischen Ferienvermietung einführen. Dies würde jedoch nicht für Häuser gelten, die bereits vor dem Verbot im RTA registriert waren.

HINWEIS: Es besteht jedoch ein Dilemma hinsichtlich des Prozentsatzes, der erforderlich ist, um die Satzung einer Eigentümergemeinschaft für diese spezifische Einschränkung zu ändern. Einige Gerichtsurteile legen fest, dass eine Mehrheit von 3/5 (=60 %) der Gesamteigentümer ausreichend wäre, andere legen fest, dass es einer Einstimmigkeit (100 %) aller Eigentümer bedarf. Nach unserer juristischen Auslegung des Gesetzes wäre Einstimmigkeit erforderlich. Wir gehen davon aus, dass dies in Zukunft geklärt wird.

Vielleicht entscheiden Sie sich angesichts dieses Widerspruchs dazu, Ihren RTA bereits zu beantragen, obwohl Sie (noch) nicht vermieten. Dies mag empfehlenswert sein, aber Sie müssen wissen, dass die Behörden theoretisch das Recht haben, Ihren RTA zu stornieren, wenn Sie Ihren Mietgewinn nicht in Ihrer Einkommensteuererklärung (entweder IRPF oder IRNR) angeben.

Der Sonderfall eines Feiertagsverbotes lässt sich in der Satzung von Neubauten feststellen

In der Regel ist es bei neuen Wohnsiedlungen der Fall, dass die Satzung („estatutos“) diese Tätigkeit ausdrücklich einfacher verbieten kann. In diesem Fall ist es wichtig, dass Sie oder Ihr Anwalt die Satzung gründlich prüfen. Wenn Sie über den Kauf eines neu gebauten Hauses (oder eines Off-Plan-Hauses) nachdenken und beabsichtigen, es als Ferienvermietung zu nutzen, sollten Sie wissen, dass es möglich ist, dass die Satzung die Nutzung nach dem Bau des Bauvorhabens verbietet der Häuser als Ferienvermietung. Mit anderen Worten: Wenn Sie den privaten Kaufvertrag unterzeichnen, ist es höchstwahrscheinlich unmöglich zu wissen, ob die Satzung Ferienvermietungen verbietet, sobald der Bauträger die Eigentümervereinigung gründet.

Verbot der Ferienvermietung von Häusern, die nicht mit den städtebaulichen Vorschriften der Gemeinde, in der sie liegen, vereinbar sind

Häuser auf städtischen Wohngrundstücken mit einer Bewohnbarkeitsbescheinigung oder Erstbezugsbescheinigung (LPO) können als Ferienvermietung genutzt werden. Das Gleiche gilt für Häuser, die zum Zeitpunkt ihres Baus nicht im Widerspruch zur Stadtplanung der Gemeinde standen und über einen ungeregelten Beschluss oder ein gleichwertiges LPO-Zertifikat verfügen, sofern diese vor 1986 gebaut wurden.

Was die Anforderung eines LPO oder einer Bewohnbarkeitsbescheinigung betrifft, so hat das neue Dekret die Notwendigkeit eines LPO abgeschafft und diese durch die Anforderung ersetzt, dass Häuser den städtebaulichen Vorschriften entsprechen müssen. Vielleicht ist diese Änderung so konzipiert, dass in Zukunft auch andere Häuser, die aus anderen Gründen kein LPO haben, Zugang zum RTA erhalten können, beispielsweise wenn der Stadtrat ein bestimmtes Verfahren einführt, um eine Lizenz für die Nutzung eines Hauses für touristische Zwecke zu erhalten wenn ein solcher Beschluss kein LPO als solcher ist. Wenn der Stadtrat ein solches spezifisches Verfahren einführt und ein Haus ohne LPO eine Lizenz für touristische Zwecke erhält, wird davon ausgegangen, dass das Haus den städtebaulichen Vorschriften der Gemeinde entspricht. In den nächsten Monaten werden wir sehen, ob Stadträte ein solches Verfahren umsetzen.

Daher ist es immer noch ratsam, die LPO- oder Bewohnbarkeitsbescheinigung einzureichen, um Ihre Immobilie beim RTA zu registrieren. Sie können jedoch auch mit jedem anderen Dokument oder technischen Zertifikat nachweisen, dass Sie die städtebaulichen Vorschriften erfüllen.

Verbot der Ferienvermietung für städtische Häuser, die als gleichwertig mit nicht regulierten Häusern (DAFO) anerkannt sind

Nach 1986 auf Stadtgrundstücken errichtete Häuser, die nicht den Planungsvorschriften der Gemeinde entsprechen, in der sie sich befinden, können als Häuser mit dem Status „nicht reguliert“ betrachtet werden. Wenn diese als solche anerkannt sind, dürfen sie nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Stadtrats für eine solche Nutzungsänderung als Ferienunterkunft genutzt werden.

Was muss ich tun, um die Kriterien der Vorschriften für Ferienhäuser in Andalusien zu erfüllen?

Um ein Haus als Ferienvermietung zu nutzen, muss die Person oder Organisation, die eine solche Aktivität ausüben möchte, die Immobilie im andalusischen Tourismusregister (RTA) registrieren. Um diese Registrierung abzuschließen, ist die elektronische Übermittlung einer eidesstattlichen Erklärung (DR) erforderlich, in der die Einhaltung der in der Verordnung vorgesehenen Anforderungen bescheinigt wird. Nach Einreichung der eidesstattlichen Erklärung kann die Immobilie als Ferienvermietung genutzt werden. Das Dekret legt die Mindestinhalte fest, die die eidesstattliche Erklärung enthalten muss, wobei eine der Neuerungen die Anforderung ist, anzugeben, ob die Wohnung das ganze Jahr über oder für bestimmte Zeiträume vermietet wird, was in der eidesstattlichen Erklärung (Erklärung) angegeben werden muss.

HINWEIS: Während der Veröffentlichung dieses Nachrichtenartikels hat C&D Solicitors einen ersten RTA-Antrag über das neue Webformular eingereicht. Obwohl es sich um eine Verantwortlichkeitserklärung handelt, fordert das System den Antragsteller dennoch auf, die betreffenden Dokumente hochzuladen. Im Formular heißt es, dass der Antrag storniert wird, wenn Sie nicht innerhalb von 10 Tagen die richtigen Dokumente hochladen.

Was passiert, wenn ich keine Bewohnbarkeitsbescheinigung oder Erstbezugsbescheinigung habe?

Um den Erstbezugsnachweis für ein Eigenheim zu erhalten, gibt es unterschiedliche Verfahren:

So erhalten Sie in Andalusien eine LPO für Häuser, die vor 1986 gebaut wurden

Dies ist das einfachste und kostengünstigste Verfahren, da alle städtischen Häuser, die vor 1986 in Andalusien ohne spätere Änderungen gebaut wurden, als Häuser mit Baugenehmigung und Erstbezugsbescheinigung gelten. Basierend auf den aktuellen städtischen Vorschriften in Andalusien, genannt LISTA, kann der Eigentümer diese administrative Anerkennung beantragen, indem er ein kleines, von einem Architekten unterzeichnetes Projekt einreicht und eine Gebühr entrichtet. Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Stadtrat, da einige schneller sind als andere.

So erhalten Sie in Andalusien eine LPO für Häuser, die nach 1986 gebaut wurden

In diesem Fall ist das Verfahren aufgrund der Art des vom Architekten zu erstellenden Projekts und der vom Stadtrat erhobenen Gebühr länger und kostspieliger. Wenn das Haus Teil eines Gebäudes ist und dieses Gebäude keinen LPO hat, ist es sehr wahrscheinlich, dass ein einzelnes Haus nicht in der Lage ist, einen LPO zu erhalten, und die Eigentümervereinigung sollte derjenige sein, der den LPO für das gesamte Gebäude beantragt. Bei Doppel- oder Einfamilienhäusern kann ein LPO beantragt werden, sofern ein Architekt in einem Projekt bestätigt, dass das Haus den städtebaulichen Vorschriften entspricht.

Wie bereits erwähnt, kann kein LPO beantragt werden, wenn das nach 1986 gebaute Haus nicht den städtebaulichen Vorschriften entspricht. Es kann lediglich ein Gleichwertigkeitsnachweis zu ungeregelt beschafft werden, was für ein städtisches Eigenheim weder sinnvoll noch sinnvoll ist.

Welche Änderungen bringt das Dekret für Verwalter oder Betreiber von Ferienunterkünften mit sich?

Eine der wichtigsten Änderungen des Dekrets ist die neue verantwortungsvolle und relevante Position von Fachleuten und Unternehmen, die im Namen der Eigentümer den Betrieb von Immobilien auf dem Ferienvermietungsmarkt verwalten. Betreiber von Ferienvermietungen, egal ob Privatpersonen oder Unternehmen, und auch wenn sie nur eine einzelne Ferienvermietung betreiben, müssen in der eidesstattlichen Erklärung (DR) als Inhaber eingetragen werden. Um den Verwalter als Inhaber der DR für eine Immobilie zu registrieren, muss jeder einzelne rechtmäßige Eigentümer der Immobilie seine Genehmigung vorlegen, indem er den entsprechenden Abtretungs- oder Verwaltungsvertrag zwischen dem Betreiber und den Eigentümern unterzeichnet.

Als Bewirtschaftung und Verwaltung einer Immobilie durch Dritte wird angenommen, dass sich ein Dritter um die Übergabe und Abholung der Schlüssel, die Begrüßung der Gäste, die Erbringung von Dienstleistungen während ihres Aufenthalts, die Reinigung beim Check-in und Check-out usw. kümmert. Der DR-Inhaber haftet gegenüber der Verwaltung und den Nutzern des Dienstes mit der Voraussetzung, dass mit den Eigentümern ein Vertrag über die Durchführung einer solchen Tätigkeit abgeschlossen wird. Sie sind verpflichtet, die Verwaltung über alle Änderungen des Rechtstitels oder des Zustands der Immobilien zu informieren.

Welche Pflichten gelten für Häuser, die bereits vor diesem Erlass im RTA registriert waren?

Häuser, die bereits im RTA registriert sind, müssen prüfen, ob sie die neuen, zusätzlichen Anforderungen erfüllen, die durch das Dekret eingeführt werden. Ist dies nicht der Fall, haben sie bestimmte Fristen, um sich an diese anzupassen.

Welche Frist sieht das Dekret vor, um die Vorschriften für Ferienhäuser in Bezug auf Einrichtung und Qualität einzuhalten?

Das Dekret sieht eine Frist von bis zu einem Jahr ab seinem Inkrafttreten, d. h. bis zum 22. Februar 2025, vor, damit Eigentümer, die bereits im RTA registriert sind, die Immobilien sanieren können. Diese Anforderungen beziehen sich hauptsächlich auf Möbel, Klimaanlage, Mindestraumgrößen, Mindestqualitätsniveaus usw. Beispielsweise benötigen Sie jetzt 2 Badezimmer, wenn Sie mehr als 5 Gäste haben, und 3 Badezimmer, wenn mehr als 8 Gäste sind. Wenn Sie unsere erhalten möchten Um eine zusammenfassende PDF-Datei mit allen Anforderungen zu erhalten, fragen Sie bitte einfach Ihren Rechtsberater bei C&D oder lesen Sie den vollständigen Erlass auf Spanisch.

Bis wann müssen Änderungen der Bettenzahl der Unterkunft mitgeteilt werden?

Das neue Dekret sieht eine maximale Belegung pro Wohnung von 15 Personen (max. 4 pro Zimmer) bei Vermietung als Ganzes und von 6 Personen bei zimmerweiser Vermietung (max. 4 pro Zimmer) vor. (Andernfalls benötigen Sie eine andere Art von RTA-Lizenz für „establicimiento Hostelero“ oder „establicimiento apartamentos“, für die ebenfalls eine Geschäftseröffnungslizenz des Rathauses erforderlich ist.) Außerdem werden Mindest- und Höchstflächen für die Schlafzimmer und deren maximale Belegung, eine Mindestanzahl von Badezimmern usw. eingeführt.

Wenn eine bereits im RTA eingetragene Ferienvermietung aufgrund der neuen Normen die Anzahl der Betten ändern muss, gibt das Dekret den Eigentümern oder Betreibern sechs Monate nach Inkrafttreten, d. h. bis zum 22. August 2024, Zeit, dies zu tun.

Bis wann müssen Sie den Zeitraum oder die Zeiträume melden, in denen die Wohnung als Ferienhaus genutzt wird?

Wenn Ihre Wohnung im RTA registriert ist und Sie beabsichtigen, Ihre Wohnung nur für einen bestimmten Zeitraum im Jahr und nicht ganzjährig zu vermieten, haben Sie dafür 6 Monate Zeit, also bis zum 22. August 2024.

Wenn Sie Ihre Immobilie das ganze Jahr über als Ferienvermietung nutzen, müssen Sie nichts unternehmen, da die Verwaltung nach Ablauf dieser 6 Monate davon ausgeht, dass sie ganzjährig als Ferienvermietung genutzt wird.

Wie lange muss sich ein Manager oder ein Unternehmen, das im Urlaub arbeitet, in der eidesstattlichen Erklärung als Inhaber eintragen lassen?

Die Unternehmen oder Verwalter, die derzeit Immobilien zur Ferienvermietung verwalten, haben für jedes von ihnen verwaltete Zuhause sechs Monate Zeit, dem Tourismusregister den Wechsel des Inhabers der RTA-Registrierung mitzuteilen.

Welche Auswirkungen hat das neue Dekret auf Beschlüsse zum Verbot der Ferienvermietung durch Eigentümergemeinschaften?
Grenzwerte für die Ferienvermietung der Eigentümervereinigung

Grenzwerte für die Ferienvermietung der Eigentümervereinigung
Grenzwerte für die Ferienvermietung der Eigentümervereinigung

Das Dekret sieht klar und eindeutig vor, dass eine Immobilie nicht als Ferienvermietung genutzt werden kann, wenn die Satzung der Eigentümervereinigung die Beherbergung von Touristen ausdrücklich verbietet. Unserer Meinung nach besteht die einzige Möglichkeit für eine Eigentümervereinigung, Ferienvermietungen zu verbieten, darin, die Satzung zu ändern und diese ausdrückliche Einschränkung darin einzuführen.

Wenn im Protokoll einer ordentlichen oder außerordentlichen Versammlung lediglich ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft enthalten ist, ohne dass die Satzung geändert wird, um diese Tätigkeit zu verbieten, verstehen wir, dass dieses Verbot auch dann zulässig ist, wenn der Beschluss im Grundbuch eingetragen ist. Sie kann den derzeitigen Eigentümern oder zukünftigen Käufern der Immobilie nicht auferlegt werden.

Können Stadträte mit dem neuen Erlass Feiertage verbieten oder begrenzen?

In Artikel 2 des neuen Dekrets ist Folgendes vorgesehen: „… Stadträte können aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses Beschränkungen festlegen, die diesen Gründen angemessen sind, und zwar hinsichtlich der Höchstzahl der zur Beherbergung von Touristen genutzten Häuser pro Gebäude, Gebiet, Sektor oder Zeitraum …“.

Zweifellos ist dies eine der wichtigsten Neuerungen in den Vorschriften für Ferienvermietungen in Andalusien. Aufgrund der Touristensättigung in einigen Gebieten oder Vierteln großer Städte wie Málaga oder Sevilla sowie in anderen Gebieten der Costa del Sol haben einige Stadträte diese Maßnahme gefordert, um die touristischen Aktivitäten einzuschränken.

Will ein Stadtrat solche touristischen Aktivitäten einschränken und verbieten, muss dies ausführlich begründet und begründet werden, d. h. er muss mit klaren und objektiven Daten nachweisen, dass eine solche Einschränkung notwendig ist. Außerdem muss es vor seiner Verabschiedung veröffentlicht werden.

Einschränkungen für bestehende Lizenzen

Es versteht sich, dass Beschränkungen des Rathauses oder der Eigentümergemeinschaft nicht für bestehende Lizenzen gelten. Wenn Sie jedoch über eine RTA-Lizenz verfügen und tatsächlich nicht vermieten und keine Einkommensteuer (IRPF oder IRNR) angeben, kann die Behörde Ihre RTA-Lizenz annullieren.

C&D-Anwälte

Anwälte und Team von C&D-Anwälten
Anwälte und Team von C&D-AnwältenEigentumsübertragung und internationale Erbschaften in Spanien

Bei C&D Solicitors sind wir auf die Immobilienberatung für ausländische Kunden spezialisiert, unabhängig davon, ob es sich um Privatpersonen handelt, die in Spanien ein Zweithaus oder eine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie kaufen möchten, oder um Investmentgesellschaften oder Investmentfonds, die ihr Vermögensportfolio erweitern und von den Kapitalgewinnen profitieren möchten können sie auf dem Immobilienmarkt und im Immobilienbetrieb erhalten.

Wir bieten während des gesamten Prozesses „Full-Service“-Beratung in Ihrer Muttersprache: Englisch, Niederländisch, Schwedisch, Französisch und Deutsch. Sie können uns unter +0034 952 532 582 anrufen, uns eine WhatsApp-Nachricht unter +34 639 54 16 02 senden oder uns an info@cdsolicitors.com schreiben. Wir prüfen Ihren Fall, senden Ihnen unverbindlich Informationen zum Ablauf und einen Kostenvoranschlag hierfür zu.

Due Diligence (rechtliche Untersuchung) des Anwalts in Spanien

Due Diligence (rechtliche Untersuchung) des Anwalts in Spanien
Due Diligence (rechtliche Untersuchung) des Anwalts in Spanien

Aufgrund unserer täglichen Berufserfahrung als spezialisierte Immobilienanwälte können wir die Bedeutung einer ordnungsgemäßen Rechtsberatung während des Kaufprozesses in Form einer Due Diligence (rechtliche Untersuchung) nicht genug betonen. Schließlich erfordert Ihr Auslandskauf eine erhebliche finanzielle Investition, unabhängig davon, ob Sie eine Privatperson oder ein Unternehmen sind, ob die Immobilie als Eigenheim oder zu Mietinvestitionszwecken genutzt wird.

Es ist nicht möglich, einem Immobilienkäufer oder -investor eine angemessene Rechtsberatung zu bieten, es sei denn, es gibt einen Prozess zur Untersuchung der rechtlichen/planerischen, physischen und steuerlichen Situation der Immobilie. Ein Prozess, der vor der Unterzeichnung des privaten Kaufvertrags stattfinden sollte. Wenn diese vollständige Untersuchung der Immobilie und ihrer Gesamtsituation nicht schriftlich in einem Dokument zum Ausdruck kommt, das üblicherweise als „Immobilien-Due-Diligence“ oder „Immobilien-Rechtsbericht“ bezeichnet wird, ist es sehr schwierig, sich auf alle Informationen zu verlassen, die ein Käufer/Investor erhält Das muss jeder wissen, bevor er sich vertraglich an den Kauf einer Immobilie bindet.

In diesem Fall beziehen wir uns nicht nur auf Käufer, da Immobilieneigentümer oder -inhaber, die eine Immobilie in Andalusien verkaufen möchten, zunehmend eine Immobilien-Due-Diligence-Prüfung einfordern. Um mögliche Probleme oder Mängel in der rechtlichen Dokumentation der Immobilie zu erkennen und zu beheben. Diese rechtliche Checkliste vor dem Verkauf der Immobilie hilft dem Eigentümer, den aus dem Verkauf erzielbaren Gewinn zu maximieren und ihn so schnell wie möglich abzuwickeln.

Was ist der Immobilien-Due-Diligence-Bericht bei der Immobilienübertragung?

Der Immobilien-Due-Diligence-Bericht oder Rechtsbericht ist ein juristisches Dokument, das jeder auf Immobilienrecht spezialisierte Anwalt erstellen und einem Mandanten zusenden sollte. Unabhängig davon, ob er oder sie kauft oder verkauft, erläutern wir alle rechtlichen und planungstechnischen Umstände der Immobilie, die er oder sie kaufen oder verkaufen möchte. Dieses Dokument sollte alle relevanten rechtlichen, planungstechnischen und steuerlichen Informationen der Immobilie enthalten, sodass ein Käufer über alle erforderlichen Informationen verfügt, um die zufriedenstellendste Investitionsentscheidung in Bezug auf die Immobilie zu treffen. Und dass ein Käufer die größtmögliche Rechtssicherheit hinsichtlich seiner Investition erhält.

Auch aus rechtlicher Sicht bindet dieses Dokument den Anwalt an den Mandanten und ermöglicht die Definition der durchgeführten juristischen Arbeit. Darüber hinaus schaffen wir Sicherheit während des Übertragungsprozesses durch die detaillierten Informationen, die dem Käufer im rechtlichen Due-Diligence-Bericht erläutert werden.

Warum ist eine grundstücksrechtliche Untersuchung so wichtig, wenn ich eine Immobilie kaufe?

Die Antwort ist einfach: Denn dieses Dokument gibt Ihnen als Käufer Rechtssicherheit. Darin finden Sie alle relevanten Informationen über die Immobilie, die Sie erwerben möchten, in schriftlicher Form und erleichtern so das Verstehen und Nachvollziehen sowie eine Erläuterung aller in diesem Prozess untersuchten Punkte. Ebenso umfasst dieses Dokument Sachverhalte, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichts noch nicht geklärt waren, die noch ausstehen oder aus anderen Gründen nicht geklärt werden können.

Dieser Bericht verhindert oder verringert die Wahrscheinlichkeit, dass der Käufer während des Übertragungsprozesses und danach, sobald der private Kaufvertrag oder sogar die öffentliche Kaufurkunde unterzeichnet wurde, auf Probleme stößt. Hierbei handelt es sich häufig um Probleme, die, wenn sie dem Käufer im Voraus bekannt wären, zu Verhandlungen mit dem Verkäufer vor der Unterzeichnung des Privatvertrags führen oder sogar zum Abbruch des Kaufprozesses führen könnten.

Was sollte die Immobilien-Due-Diligence oder der Rechtsbericht enthalten?

Kataster Spanien
Kataster Spanien

Eine Immobilien-Due-Diligence-Prüfung ist wie ein maßgeschneiderter Anzug, was bedeutet, dass dieses Dokument und sein Inhalt vom Profil des Kunden und der beabsichtigten Nutzung der Immobilie abhängen.

1. REGISTRIERSTATUS

Der allgemeine Teil dieses Dokuments besteht unabhängig von der Art des Kaufzwecks darin, die Kataster- (Catastro) und Registerbeschreibung (Registro de la Propiedad) der Immobilie zu überprüfen und festzustellen, wie sie mit der physischen Realität übereinstimmt.

2. SCHULDEN

Ebenso die Prüfung möglicher Grundbucheinträge oder sonstiger Belastungen, wie etwa das Bestehen von Hypotheken, Dienstbarkeiten, Pfandrechten oder Pfändungen. Ein guter Anwalt für Immobilienrecht prüft auch, ob keine Schulden aus den Dienstleistungen (Wasser, Strom usw.), der Gemeindesteuer oder der Eigentümergemeinschaft bestehen.

3. DETAILS RATHAUS UND URBANISIERUNG

Es ist auch wichtig, mögliche Verwaltungsdienstbarkeiten wie Straßen, Küsten, das öffentliche Wassergebiet und die Situation mit der Eigentümergemeinschaft und möglichen Schulden oder Sonderveranlagungen zu prüfen.

4. (KOMMERZIELLE) LIZENZEN

Sehr wichtig ist auch die Untersuchung der Planungssituation der Immobilie. In diesem Fall hängt die Untersuchung von der beabsichtigten Nutzung der Immobilie ab: Hotel, Ferienhaus, Gewerbeimmobilie, Wohnhaus, industrielle Nutzung usw. Zu diesem Zeitpunkt wird in der Regel ein Techniker hinzugezogen, der eine Strukturuntersuchung oder Checkliste durchführt.

5. STEUERLICHE AUSWIRKUNGEN

Schließlich ist eine Steuerprüfung beim Immobilienkauf sehr wichtig, insbesondere beim Kauf durch Kapitalanlagegesellschaften und Investmentfonds. Diese müssen eine Bewertung dieser Vermögenswerte einholen und eine Grundsteuerplanung für den Erwerb der Immobilie durchführen, um Steuern zu sparen und die Steuerbelastung zu verringern.

Wann sollte ein Kunde die Immobilien-Due-Diligence-Prüfung erhalten?

Die Immobilien-Due-Diligence-Prüfung sollte vor der Unterzeichnung des privaten Kaufvertrags erstellt werden. Dabei handelt es sich in der Regel um eine Zahlung von 10 % des Verkaufspreises durch den Käufer. Mit anderen Worten: Wichtig ist, dass der Käufer alle rechtlichen, planerischen und steuerlichen Informationen der Immobilie kennt, bevor er während des Prozesses einen erheblichen Geldbetrag zahlt und den Privatvertrag unterzeichnet. Im Immobilienbereich wird die Immobilien-Due-Diligence-Prüfung in der Regel nach der Unterzeichnung des Reservierungsvertrags mit der Zahlung einer kleinen Anzahlung und vor der Unterzeichnung des privaten Kaufvertrags vorbereitet.

Wenn der Käufer vorab alle relevanten und wichtigen Informationen zur Immobilie erhält, hat er deutlich mehr Rechtssicherheit bei der Investition. Und wenn es irgendwelche Probleme oder Probleme gibt, können diese mit dem Verkäufer ausgehandelt und die Situation im privaten Kaufvertrag berücksichtigt werden. Dies wird sich positiv auf den Prozess auswirken, Stress reduzieren und die Wahrscheinlichkeit verringern, dass der Prozess für beide Seiten nicht zufriedenstellend endet.

Andernfalls könnte es zu Problemen zwischen Käufer und Verkäufer kommen, wenn ein privater Vertrag unterzeichnet und eine erhebliche Zahlung an den Verkäufer geleistet wird, ohne die rechtliche, planungstechnische und steuerliche Situation der Immobilie zu kennen. Wenn es in diesem Fall Probleme mit der betreffenden Immobilie gibt, der Verkäufer jedoch bei der Vertragsunterzeichnung nicht darüber informiert wurde, kann es sein, dass der Vertrag den Käufer nicht ausreichend schützt.
Oder es kann dazu führen, dass der Verkäufer das Gefühl hat, dass er mit 10 % des Preises in der Tasche und einem unterschriebenen Vertrag bei der Aushandlung von Änderungen, die sich auf den Verkaufspreis oder die Verpflichtungen der Parteien auswirken, die Oberhand hat.

Wer ist der richtige Fachmann für die Erstellung einer Immobilien-Due-Diligence?

Zweifellos ist ein auf Immobilienrecht spezialisierter Anwalt der richtige Fachmann für die Erstellung dieses wichtigen Dokuments beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Spanien. Eine Investition von bestimmter Höhe in eine Immobilie zu tätigen und dabei die Kosten für einen Anwalt zu sparen, ist ein Lehrbuchfehler und macht absolut keinen Sinn, da die Kosten für einen Anwalt im Vergleich zu allen Kosten eines Immobilienkaufs recht gering sind.

Seien Sie vorsichtig bei allen, die Sie davon abhalten, beim Kauf einer Immobilie in Spanien einen unabhängigen Anwalt zu beauftragen, insbesondere wenn diese Person ein Interesse an der Transaktion hat. Suchen Sie den Anwalt auf, von dem Sie glauben, dass er Sie aufgrund seiner Erfahrungen und Bewertungen am besten bei Ihrem Kauf beraten kann. Vergleichen Sie die auf der Website des Anwalts verfügbaren Informationen zu den angebotenen Leistungen mit den Informationen, die Sie nach dem ersten Kontakt mit dem Anwalt erhalten. Stellen Sie sicher, dass dieser Anwalt ein Experte für Immobilienrecht ist und sich mit der Materie auskennt.

Warum ist die rechtliche Untersuchung einer Immobilie wichtig, wenn ich eine Immobilie verkaufe?

Es wird dringend empfohlen, für eine Immobilie, die Sie verkaufen möchten, eine Immobilien-Due-Diligence-Prüfung einzuholen, da der Eigentümer vor dem Verkauf etwaige Probleme oder Probleme mit der Immobilie erkennen und lösen kann. Wenn der Eigentümer die potenziellen Probleme der Immobilie vor dem Verkauf erkennt, behebt und löst, ist es sehr wahrscheinlich, dass der aus dem Verkauf erzielte Gewinn maximiert werden kann, da der Käufer mit der rechtlichen Situation der Immobilie zufriedener ist Eigentum und die Transaktion wird schneller sein.

Wenn der Verkäufer sich zuvor vergewissert hat, dass alle Unterlagen korrekt sind und die erforderlichen Genehmigungen vorliegen, eine Immobilie auf den Markt bringen, kann dies dazu führen, dass der Käufer den Verkauf schneller abschließen kann, und es werden weniger Argumente für eine Reduzierung des Immobilienpreises zur Verfügung stehen .

Auf die Due Diligence von Immobilien in Andalusien spezialisierte Anwaltskanzlei

Das Team von C&D Solicitors Malaga, Andalusien
Das Team von C&D Solicitors Malaga, Andalusien

Bei C&D Solicitors sind wir auf die Immobilienberatung für ausländische Kunden spezialisiert, unabhängig davon, ob es sich um Privatpersonen handelt, die in Spanien ein Zweithaus oder eine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie kaufen möchten, oder um Investmentgesellschaften oder Investmentfonds, die ihr Vermögensportfolio erweitern und von den Kapitalgewinnen profitieren möchten können sie auf dem Immobilienmarkt und im Immobilienbetrieb erhalten.

Wir bieten während des gesamten Prozesses „Full-Service“-Beratung in Ihrer Muttersprache: Englisch, Niederländisch, Schwedisch, Französisch und Deutsch. Sie können uns unter 0034 – 952 532 582 anrufen, uns eine WhatsApp-Nachricht unter 0034 – 639 54 16 02 senden oder uns an info@cdsolicitors.com schreiben. Wir prüfen Ihren Fall, senden Ihnen unverbindlich Informationen zum Ablauf und einen Kostenvoranschlag hierfür zu.

Autor: Gustavo Calero Monereo, CEO & Anwalt bei C&D Solicitors, Torrox/Malaga (Andalusien)

DER SCHLÜSSEL ZUM ERBSCHAFT VERFAHREN FÜR AUSLÄNDER IN SPANIEN 2023

Erbschaft in Spanien
Erbschaft in Spanien

In den letzten Monaten sind wir in unserer Anwaltskanzlei auf mehr als einen Erbschaft Prozess gestoßen, für Ausländer (aus der EU und anderswo), die zum Zeitpunkt ihres Todes Vermögenswerte in Spanien besaßen. Dabei handelt es sich in der Regel um nicht ansässige Ausländer, die eine Immobilie als Zweitwohnsitz besaßen. Einige von ihnen lebten zum Zeitpunkt ihres Todes aber auch in Spanien.

Diese Erbschaftsprozesse, wenn eine Person mit Vermögen in Spanien stirbt, sind für die Erben tendenziell stressiger. Zu dem Schmerz über den Tod eines geliebten Menschen kommt noch hinzu, dass die Erben die Erbschaftsbestimmungen und das Erbrecht in einem anderen Land als der Person oder ihren Nachkommen nicht kennen, z. B. in Spanien.

Für Erben in dieser Situation werden wir versuchen, die wichtigsten Punkte über den Erbschaftsprozess für einen Ausländer in Spanien zu erklären.

EINLEITENDE BEMERKUNGEN ZU DEN REGELUNGEN EINES ERBSCHAFTSPROZESSES IN SPANIEN

  • Welches Recht sollte auf die Erbschaft eines EU-Bürgers mit Vermögen in Spanien angewendet werden?

Wenn ein Ausländer mit Vermögen in Spanien stirbt, müssen wir uns auf die Europäische Erbschaftsverordnung von 2012 beziehen, die für Personen gilt, die ab dem 17. August 2015 verstorben sind.

In der Regel sieht diese Verordnung vor, dass die Erbschaft eines EU-Bürgers dem Recht des Staates unterliegt, in dem die Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Diese Regel gilt für die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs, Irlands und Dänemarks, die als Drittländer gelten. Sie gilt jedoch für die Bürger dieser Länder, die ihren Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der EU haben.

Wenn der Erblasser also Vermögen in Spanien besaß, aber nicht in Spanien ansässig war, gilt das Recht des Landes des gewöhnlichen Wohnsitzes.

  • Welches Recht gilt für das Erbschaftsverfahren eines Nicht-EU-Bürgers mit Vermögen in Spanien?

Wenn ein amerikanischer Staatsbürger beispielsweise seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien hat und stirbt, gilt spanisches Recht für seine Erbschaft. Wenn dieselbe Person mit Wohnsitz in den USA gestorben wäre, aber Vermögen in Spanien besessen hätte, würde ihr Erbe dem Recht des amerikanischen Staates unterliegen, in dem sie zuletzt gelebt hat.

Dies ist der Fall, weil Art. 20 der Europäischen Erbrechtsverordnung die universelle Geltung des durch die Verordnung bestimmten Rechts vorsieht, auch wenn es sich bei diesem Recht nicht um das Recht eines EU-Mitgliedstaates handelt.

  • Gibt es Ausnahmen von der allgemeinen Regel der Anwendung des Rechts des Landes des gewöhnlichen Aufenthalts?

Das Recht des Landes, in dem der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, findet auf die Erbschaft keine Anwendung, wenn der Erblasser in einem Testament klar und unmissverständlich erklärt, dass er das Recht seiner Staatsangehörigkeit auf die Erbschaft anwenden möchte. Selbst wenn der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen Wohnsitz in Spanien hatte, unterliegt das Erbschaftsverfahren für Vermögenswerte in Spanien dem Recht seiner Staatsangehörigkeit. Im Falle von Staatsangehörigen mehrerer Staaten können sie das Recht eines dieser Länder wählen.

Diese allgemeine Regel ist auch dann nicht anwendbar, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Erblasser eine engere Verbindung zu einem anderen Land als dem seines gewöhnlichen Aufenthalts hat. Dies würde beispielsweise für einen Arbeitnehmer gelten, der sich aus beruflichen Gründen vorübergehend in einem Land aufhält, aber sein Vermögen und seine Familie im Land behält, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt.

  • Was passiert, wenn der Erblasser die Anwendung seines nationalen Rechts in einem Testament nicht festgelegt hat?

Spanisches Testament
Spanisches Testament

Wenn ein Ausländer zum Zeitpunkt seines Todes in Spanien ansässig ist und sich nicht für die Anwendung des Rechts seiner Staatsangehörigkeit entschieden hat, gilt spanisches Recht für den gesamten Nachlass. Dies gilt also unabhängig davon, in welchem Land sich die Vermögenswerte befinden.

Dies ist der Fall, weil die europäische Verordnung festlegt, dass das anwendbare Recht für den gesamten Nachlass des Verstorbenen gelten sollte, nicht nur für die in Spanien belegenen Vermögenswerte. Die europäische Verordnung legt die universelle Anwendung desselben Rechts auf den gesamten Nachlass des Erblassers fest.

Wenn der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes nicht in Spanien ansässig war, ist das anwendbare Recht für den gesamten Nachlass natürlich das seiner Staatsangehörigkeit, wenn dies im Testament festgelegt ist. Oder das Land des Staates, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, wenn der Erblasser seinen Wohnsitz in einem anderen Land als dem Land hatte, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt.

RELEVANTE DOKUMENTE UND INFORMATIONEN FÜR DEN ERBSCHAFTSPROZESS IN SPANIEN

  • Ist es möglich herauszufinden, ob der Verstorbene in Spanien ein Testament unterschrieben hat?

Um zu bestätigen, ob eine Person in Spanien ein Testament unterzeichnet hat, ist es notwendig, eine Testamentsbescheinigung beim Justizministerium zu beantragen. Mit diesem Antrag bescheinigt das Testamentsregister, ob der Verstorbene ein Testament in Spanien unterzeichnet hat, wann es unterzeichnet wurde und vor welchem Notar. Sobald diese Bescheinigung eingegangen ist und der Verstorbene ein Testament unterzeichnet hat, kann der Erbe (oder sein Anwalt) eine Kopie bei dem Notariat anfordern, bei dem es unterzeichnet wurde.

Es ist wichtig zu beachten, dass ein Testament in Spanien vor einem spanischen Notar unterzeichnet werden muss, damit es gültig ist. Dieser Notar benachrichtigt das Testamentsregister, dass eine Person ein Testament beim Notar unterzeichnet hat. In bestimmten Fällen kann die Person nicht zum Notar reisen, meist im Falle von Krankheit oder Immobilität. In diesem Fall kann auch ein örtlicher Notar eine Haus- oder Krankenhausbesichtigung durchführen.

Es ist möglich, ein Testament zu unterzeichnen, ohne dass ein Notar anwesend ist, aber wir werden nicht weiter auf diesen Fall eingehen, da dies in Spanien sehr selten ist und ein gerichtliches Verfahren erfordern würde, damit die Legalisierung als gültig angesehen wird.

  • Welche Dokumente benötigen Erben im spanischen Erbschaftsprozess?

Wenn der Erblasser Vermögen in Spanien hat und die Erbschaft nach dem Recht der Staatsangehörigkeit des Verstorbenen oder seines Wohnsitzes außerhalb Spaniens abgewickelt wird, sollten die Erben eines der folgenden Dokumente aus dem Herkunftsland erhalten:

      • Europäisches Nachlasszeugnis.

Dies ist nur in EU-Ländern möglich.

      • Erbschein 

Erworben im Land, dessen Staatsangehörigkeit der Verstorbene besitzt. Dies ist sowohl in EU-Ländern als auch im außereuropäischen Ausland möglich.

Zusätzlich zu den beiden genannten Dokumenten ist es auch erforderlich, eine Original-Sterbeurkunde und die Testamentsurkunde im Wohnsitzland zu erhalten.

Wenn der Erblasser Eigentum in Spanien hatte, muss die öffentliche Urkunde über die Annahme und Entscheidung über die Erbschaft von den Erben vor einem spanischen Notar unterzeichnet werden. Dieses Dokument ist der Ort, an dem sie das Eigentum an der Immobilie und den anderen Vermögenswerten erhalten, die der Verstorbene in Spanien haben kann. Das kann ein Haus sein, aber auch ein Bankkonto oder ein Fahrzeug.

Sobald diese Urkunde unterzeichnet ist, wird die Erbschaftssteuererklärung eingereicht und die Immobilie wird dann in das entsprechende Grundbuch eingetragen, so dass die Erben die offiziellen Eigentümer der Immobilie oder der Immobilien des Verstorbenen werden.

Es ist immer notwendig, in Spanien für jede Art von Erbschaft eine Erbschaftssteuererklärung einzureichen. Mit anderen Worten, die Erbschaftssteuer muss immer in Spanien für Waren und Vermögenswerte gezahlt werden, die sich in Spanien befinden, unabhängig davon, ob spanisches Recht oder das Recht eines anderen Landes gilt. Die Haftung für die Erbschaftsteuer ergibt sich aus der einfachen Tatsache, dass Vermögenswerte geerbt werden, die sich auf spanischem Hoheitsgebiet befinden.

In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Erbschaftssteuer in Spanien sehr unterschiedlich ist, je nachdem, in welcher spanischen Autonomen Gemeinschaft der Verstorbene seinen Wohnsitz hatte oder in der der Verstorbene über Vermögen verfügte, wenn er nicht ansässig war. Beachten Sie, dass in Spanien sowohl Gebietsansässige als auch Nichtansässige die gleiche Erbschaftssteuer zahlen (einschließlich Nicht-EU-Bürger) und dass es in den letzten Jahren keine steuerlichen Unterschiede in diesem Sinne gab.

  • Wie hoch ist der Erbschaftssteuersatz in Spanien?

Erbschaftssteuer in Andalusien
Erbschaftssteuer in Andalusien

In Spanien steht es jeder autonomen Gemeinschaft frei, ihre eigenen Vorschriften für die Erbschaftssteuer festzulegen, und es gibt große Unterschiede in der Besteuerung zwischen ihnen. Aus diesem Grund ist es beim Kauf einer Immobilie für den persönlichen Gebrauch oder für den Anlagegebrauch ratsam, sich mit dem Erbschaftssteuersatz in der Region vertraut zu machen, in der die Immobilie gekauft werden soll.

Wenn Sie darüber nachdenken, ein Haus in Spanien zu kaufen, empfehlen wir Ihnen, eine Schätzung der Erbschaftssteuer für Ihren beabsichtigten Erben einzuholen, die im Todesfall auf diese Immobilie fällig werden kann.

Für weitere Informationen zu diesem Thema empfehle ich Ihnen, unseren Beitrag vom April 2021 zur spanischen Erbschaftssteuer zu lesen. Die Autonome Gemeinschaft Andalusien hat jedoch einen der niedrigsten Erbschaftssteuersätze in Spanien. Erben wie ein verwitweter Ehepartner, Kinder und Enkelkinder des Verstorbenen zahlen in Andalusien keine Erbschaftssteuer, obwohl es immer notwendig ist, eine Steuererklärung abzugeben.

  • Welche Dokumente benötigt ein britischer Staatsbürger, um in Spanien zu erben?

Seit dem Brexit machen sich britische Staatsbürger mit Vermögen in Spanien mehr Sorgen über die Auswirkungen, die ihr Vermögen in Spanien auf ihre Erben haben könnte.

Unter Notaren in Spanien ist weithin bekannt, dass es britischen Bürgern freisteht, ein Testament zu hinterlassen. Wenn britisches Recht auf die Erbschaft anwendbar ist und der Verstorbene ein Testament in Spanien hatte, müssen die Erben kein englisches Nachlassdokument vorlegen. In diesem Fall reicht das spanische Testament aus, um das Erbe in Spanien zusammen mit dem Rest der erforderlichen Dokumentation abzuwickeln.

Wenn der Verstorbene kein Testament in Spanien hatte, wäre es notwendig, das Vereinigte Königreich zum Nachlass zu machen und es mit der Haager Apostille zu legalisieren.

  • Welche Dokumente muss ein US-Bürger in Spanien erben?

Wir beschäftigen uns derzeit mit unterschiedlichen Erbschaftsprozessen für US-Bürger, weshalb wir etwas Licht in diese Situation bringen möchten.

Erbschaftsprozesse für US-Bürger, bei denen das Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, angewendet wird, ist das wichtigste Dokument, das die Erben vorlegen müssen, die Genehmigung des Nachlasses. Wenn der Verstorbene ohne Testament gestorben ist, muss er ein Verwaltungsschreiben vorlegen.

  • Ist es eine gute Idee, ein Testament in Spanien zu unterzeichnen?

Wenn Sie Vermögen in Spanien haben, ist es immer ratsam, ein Testament in Spanien zu unterzeichnen, auch wenn Sie ein Testament in Ihrem Herkunftsland haben, das sich nur auf das auf spanischem Territorium befindliche Vermögen bezieht.

Es ist immer möglich, in diesem Testament das Recht Ihrer Staatsangehörigkeit anzuwenden. Wenn Sie zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Testaments nicht ansässig sind, sich dann aber entscheiden, nach Spanien zu ziehen, gilt durch dieses in Spanien unterzeichnete Testament das Recht Ihrer Staatsangehörigkeit anstelle des spanischen Rechts auf Ihre Erbschaft. Die finanziellen Kosten für dieses letzte Testament, das in Spanien unterzeichnet wurde, sind nicht hoch und werden immer dazu beitragen, den Prozess in Spanien für Ihre Erben einfacher und billiger zu machen.

Ein Testament senkt keine Steuern, d.h. es hat keine Steuervorteile, aber es hilft den Erben, die Bürokratie des Erbschaftsprozesses zu bewältigen, der nach Ihrem Tod in Spanien stattfinden wird.

Bedenken Sie auch, dass das spanische Recht Pflichtteilserben vorsieht und es nicht möglich ist, Ihr Vermögen zu vererben, wem Sie möchten. Wenn also spanisches Recht auf Ihre Erbschaft Anwendung finden sollte, müssen diese Mindestanteile für Pflichtteilsberechtigte eingehalten werden.

  • Ist es möglich, eine Immobilie in Spanien zu verkaufen, ohne den Erbschaft Prozess abgeschlossen zu haben?

Viele Erben erhalten eine Immobilie als Erbschaft und erwägen, sie zum Verkauf anzubieten, da sie in vielen Fällen kein Interesse daran haben, diese Immobilie zu behalten.

Manchmal verfügen diese Erben nicht über ausreichende finanzielle Mittel, um den Erbschaftsprozess in Spanien durchzuführen und die mögliche Erbschaftssteuer und die Mehrwertsteuer zu zahlen. Wenn sie die Immobilie jedoch verkaufen würden, hätten sie in der Tat die finanziellen Mittel, um die Erbschaftskosten zu decken und auch Kapitalgewinne aus dem Verkauf der Immobilie zu erzielen.

Wenn die Erben der Immobilie das Erbschaftsverfahren in Spanien nicht abgeschlossen haben, wird die Immobilie im Grundbuch und im Katasterregister auf den Namen des Verstorbenen eingetragen. Aus diesem Grund können sie diese Immobilie nicht verkaufen, ohne zuerst den spanischen Erbschaftsprozess abzuschließen.

In Spanien ist es jedoch möglich, eine Immobilie über jede Agentur auf den Markt zu bringen, auch wenn der Erbschaftsprozess noch nicht abgeschlossen ist. In diesem Fall sollten alle potenziellen Käufer darüber informiert werden, dass der Erbschaftsprozess im Gange ist und dass die verkaufenden Erben ihn abschließen werden, bevor die Kaufurkunde beim Notar unterzeichnet wird, wobei der Käufer den Gesamtpreis zahlt.

Es ist auch möglich, einen privaten Kaufvertrag zu unterzeichnen, durch den der Käufer einen bestimmten Betrag (in der Regel 10%) des Verkaufspreises zahlt und mit diesem Geld die Verkäufer/Erben in der Lage sind, den Erbschaftsprozess abzuschließen und ihre Kosten in Spanien zu decken. Der Verkäufer hat nach der Unterzeichnung des privaten Vertrags genügend Zeit, um den Erbschaftsprozess abzuschließen und die Immobilie im Grundbuch einzutragen, bevor er die Kaufurkunde unterzeichnet, wobei der Rest des Verkaufspreises gezahlt wird.

WICHTIG: Da ein privater Vertrag den Verkäufer dazu verpflichtet, den Prozess innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens abzuschließen, ist es sehr wichtig, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der auf (internationale) Erbschaftsprozesse spezialisiert ist. Bevor der private Vertrag unterzeichnet wird, kann der Anwalt bestätigen, dass die Unterlagen der Erben korrekt sind, was das Risiko von Problemen während des Erbschaftsprozesses in Spanien verringern würde.

  • Ist es notwendig, einen Anwalt zu beauftragen, um den Erbschaft Prozess in Spanien abzuschließen?

In Spanien gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, einen Anwalt für Verfahren dieser Art zu beauftragen, aber ich fände es nicht nur schwierig, diesen Prozess ohne den Rat eines spezialisierten Anwalts in diesen Angelegenheiten abzuschließen, sondern es scheint auch nicht sehr ratsam zu sein, darauf zu verzichten.

Es ist notwendig, viele Unterlagen und Informationen einzuholen, und ein fachkundiger Anwalt spart Zeit, Kopfschmerzen für die Erben und sicherlich auch Geld, da der Anwalt Sie von Anfang an nur um das bittet, was Sie als Erbe in Spanien benötigen, um Eigentümer des Vermögens des Verstorbenen zu werden.

Zum Beispiel kann es entscheidend sein, eine korrekte steuerliche Bewertung der zu vererbenden Immobilie zu erhalten, wenn Erben beabsichtigen, die Immobilie später zu verkaufen, damit sie in Spanien weniger Kapitalertragssteuer zahlen können. Ein Anwalt wäre in der Lage, Ihnen eine Schätzung der Erbschaftssteuer und der kommunalen Kapitalertragssteuer (Plusvalue, letztere gilt nur für städtische Immobilien) zu geben, bevor Sie die Erbschaft in Spanien annehmen.

Wenn Sie eine Immobilie in Spanien erben möchten, müssen Sie vor einem Notar eine Erbschaftsurkunde unterzeichnen. Der Anwalt, der Sie berät, kann auch den geeigneten Notar auswählen, um die Erburkunde zu unterzeichnen, da es Notare gibt, die sehr erfahren in Erbschafts- und Erbschaftsangelegenheiten für ausländische Staatsbürger sind, während andere Notare möglicherweise weniger erfahren sind und möglicherweise mehr Unterlagen als nötig benötigen.

Eine Anwaltskanzlei, die sich auf Erbschaft spezialisiert hat?

C&D Solicitors: Anwalt für Eigentumsübertragung und internationale Erbschaften in Spanien
C&D Solicitors: Anwalt für Eigentumsübertragung und internationale Erbschaften in Spanien

C&D Solicitors ist eine Anwaltskanzlei, die sich auf Erbschaftsprozesse und Testamente in Spanien spezialisiert hat und über umfangreiche Erfahrung in Erbschafts- und Erbschaftsangelegenheiten verfügt. Seit 2006 beraten wir sowohl EU- als auch Nicht-EU-Bürger. Viele Niederländer, Belgier, Schweden, Deutsche, Briten und Amerikaner sind Stammkunden von uns, um nur ein Beispiel zu nennen.

Wir bieten Ihnen eine „Full-Service“-Beratung während des gesamten Prozesses in Ihrer Muttersprache: Englisch, Niederländisch, Schwedisch, Französisch und Deutsch. Sie können uns unter +0034 952 532 582 anrufen, uns eine WhatsApp-Nachricht unter +34 639 54 16 02 senden oder uns an info@cdsolicitors.com schreiben. Wir kümmern uns um Ihren Fall, informieren Sie über den Ablauf und erstellen Ihnen einen Kostenvoranschlag, ohne jegliche Verpflichtung.

KAUF VON LUXUSIMMOBILIEN UND VERMÖGENSSTEUER IN ANDALUSIEN

Vermögenssteuer Spanien
Vermögenssteuer Spanien

Besitzen Sie eine teure Immobilie in Andalusien und möchten wissen, ob Sie Vermögenssteuer zahlen müssen? Málaga ist in Spanien führend bei der Anzahl der Käufe von Luxusimmobilien und Marbella ist die Gemeinde mit der größten Anzahl von Transaktionen. In den letzten zwei Jahren gab es eine größere Anzahl ausländischer Käufer von Luxusimmobilien in Andalusien, insbesondere an der Costa del Sol.

In Anbetracht dieser ausländischen Käufer, die am Kauf von Luxusimmobilien oder Immobilien mit viel überdurchschnittlichen Preisen interessiert sind, werden wir versuchen, die aktuelle Situation in Andalusien in Bezug auf die Vermögenssteuer zu klären.

Wie ist der aktuelle Stand des Marktes für Luxusimmobilien in Spanien?

Ein Luxushaus gilt als ein Haus, das für mehr als 2 Millionen Euro gekauft wurde. Wir beginnen mit den folgenden Daten über den Immobilienmarkt in Bezug auf den Kauf und Verkauf von Luxusimmobilien: Im Jahr 2022 stiegen diese Verkäufe in Spanien im Vergleich zu 2021 um 55 % und in der ersten Hälfte des Jahres 2023 um 30 % im Vergleich zum gleichen Zeitraum im Jahr 2022. Im letzten Jahr ist der Wert dieser Immobilien um 13 % gestiegen.

Kauf von teuren Immobilien durch ausländische Käufer

Ohne Zweifel haben diese Verkäufe einen hohen internationalen Bekanntheitsgrad und wir beziehen uns auf Anlagekunden mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Auch Nicht-EU-Käufer mit amerikanischer, britischer, chinesischer oder russischer Staatsangehörigkeit haben Interesse an diesem Markt bekundet. Dies liegt an der Möglichkeit, ein Goldenes Visum zu beantragen, sobald sie ihre Immobilieninvestitionen abgeschlossen haben.

Wer ist in Andalusien Vermögenssteuer pflichtig?

Gebietsansässige oder gebietsfremde Personen, die Vermögenswerte und Rechte mit einem Nettowert von mehr als 2 Millionen Euro in Andalusien besitzen, sind verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen. Ab dem 1. Januar 2022 wird der Steuerwert von Immobilien auf der Grundlage des Katasterreferenzwerts (also nicht des Katasterwerts) berechnet, der vom Finanzministerium über das Kataster veröffentlicht wird.

Wie viel wird in Andalusien an Vermögenssteuer gezahlt?

In Andalusien wird der Steuersatz für diese Art von Steuer seit 2022 zu 100 % subventioniert. Das bedeutet, dass in Andalusien niemand Vermögenssteuer zahlt. Es ist wichtig zu beachten, dass, auch wenn derzeit nichts für diese Steuer zu zahlen ist, die Pflicht zur Einreichung einer jährlichen Vermögenssteuererklärung weiterhin gilt.

Die Steuerpflichtigen müssen dieser jährlichen Steuerpflicht nachkommen. Sobald die jährliche Steuererklärung für diese Steuer eingereicht wird, würde die daraus resultierende Steuer vollständig reduziert und die Steuerzahler zahlen in jedem Fall null Euro. 

Wo ist die Vermögenssteuer in Spanien am niedrigsten?

Derzeit sind Andalusien und Madrid die autonomen Gemeinschaften mit der niedrigsten Steuerbelastung für Großkäufer oder Immobilieninvestoren in Spanien. Beide Gemeinden haben eine Senkung der Vermögenssteuer von 100% eingeführt.

In Spanien sind einige Autonome Gemeinschaften in eine steuerliche „Schlacht“ eingetreten, um große Anschaffungen und ausländische Investitionen anzuziehen, insbesondere auf dem Immobilienmarkt und beim Kauf von Immobilien. Andalusien und Madrid sind im Vergleich zu anderen Gemeinden führend bei den Steuersenkungen.

Was ist die neue nationale Steuer auf Großvermögen?

Im Juli führte Spanien eine Sondersteuer auf Großvermögen ein. Diese Steuer wurde eingeführt, damit Steuerzahler, die in ihren Autonomen Gemeinschaften keine Vermögenssteuer zahlen, diese neue Steuer zahlen.

Neue nationale Steuer neben der Vermögenssteuer

Eine Steuererklärung muss in Andalusien und Madrid eingereicht werden von:

  • Einwohner mit einem Vermögen von über 7 Millionen Euro
  • Gebietsfremde mit einem Vermögen von mehr als 3 Millionen Euro

Dies bezieht sich immer auf den Nettowert des Vermögens und gilt pro Person. Diese Steuer hat jedoch im Vergleich zur Vermögenssteuer in anderen Autonomen Gemeinschaften Spaniens geringere steuerliche Auswirkungen, da der von der Besteuerung befreite Mindestbetrag höher ist als der der Vermögenssteuer.

Rechts- und Steuerberatung durch C&D Solicitors

 C&D Solicitors: Anwalt für Eigentumsübertragung für Ihr spanisches (Luxus-)Haus
C&D Solicitors: Anwalt für Eigentumsübertragung für Ihr spanisches (Luxus-)Haus

Die Beratung beim Kauf und Verkauf von Immobilien durch einen unabhängigen, auf diese Angelegenheit spezialisierten Anwalt ist sehr wichtig, um Ihre Investition zu garantieren und Überraschungen während des Übertragungsprozesses oder später zu vermeiden.

Wenn Sie darüber nachdenken, ein Haus in Andalusien zu kaufen, zögern Sie nicht, sich an unsere Kanzlei C&D Solicitors in Málaga zu wenden, und wir helfen Ihnen gerne und beraten Sie in dieser Angelegenheit, wobei wir immer Ihre Interessen und Ihre Position als Käufer wahren. Wir können Ihnen auf Englisch, Niederländisch, Schwedisch, Deutsch und Französisch behilflich sein.

Autor: Gustavo Calero Monereo, Rechtsanwalt/CEO bei C&D Solicitors, Torrox, Málaga (Andalusien)

FERIENVERMIETUNG IN ANDALUSIEN 2023, TEIL II: BESCHRÄNKUNGEN UND VERBOT VON EIGENTÜMERGEMEINSCHAFT

EIGENTÜMERGEMEINSCHAFT Grenzen der Ferienvermietung
EIGENTÜMERGEMEINSCHAFT Grenzen der Ferienvermietung

Angesichts des Booms an Ferienwohnungen in vielen Städten in den letzten Jahren – und immer unter Berücksichtigung des empfindlichen Gleichgewichts zwischen Urlaubern und ansässigen Eigentümern – ergreifen die Eigentümergemeinschaft seit vielen Jahren diesbezügliche Maßnahmen mit dem Ziel, die Vermietung von RTA-Ferienwohnungen in ihren Gebäuden einzuschränken und in den meisten Fällen zu verbieten. Aufgrund unserer juristischen Erfahrung in der Beratung von Ausländern an der Costa del Sol stoßen wir oft auf diese „widersprüchlichen“ Interessen zwischen Eigentümergemeinschaften und ausländischen Käufern, die daran interessiert sind, die Immobilie, die sie kaufen möchten, als Ferienwohnung zu nutzen.

Wir werden versuchen, die aktuellen Vorschriften zu klären, die es Eigentümergemeinschaften ermöglichen, in diese Tätigkeit einzugreifen, sie einzuschränken oder zu verbieten.

Wie können Eigentümergemeinschaften Ferienvermietungen verbieten oder einschränken?

Während des Prozesses der Rechtsberatung beim Kauf und Verkauf von Immobilien für unsere ausländischen Kunden sind wir auf immer mehr Immobilien gestoßen, bei denen Eigentümergemeinschaften die Satzung geändert und die Ferienvermietung in Immobilien, die Teil dieser Vereinigung sind, verboten haben.

Das Verfahren, das es den Eigentümergemeinschaften ermöglichte, eine solche Begrenzung festzulegen, ist in Artikel 17.12 des Gesetzes über Wohnungseigentümer (LPH) geregelt. Es ermöglicht den Eigentümergemeinschaften, den Betrieb von Ferienwohnungen einzuschränken oder an Bedingungen zu knüpfen, indem sie eine Versammlung der Eigentümergemeinschaft abhalten und die positiven Stimmen von mehr als drei Fünfteln der Gesamtzahl der Eigentümer erhalten, die gleichzeitig mehr als drei Fünftel der Anteile an der Gemeinschaft vertreten müssen.

Eintragung von Beschränkungen für die Vermietung von Ferienwohnungen in das Grundbuch

Damit dieser Verbotsbeschluss gegenüber Dritten vollstreckbar ist, muss er offiziell im Grundbuch (Registro de la Propiedad) eingetragen sein. Mit anderen Worten, wenn ein Käufer ein Haus erwirbt und der Verein dieses Verbot erlassen hat, es aber nicht im Grundbuch eingetragen ist, oder wenn es registriert wird, nachdem der Eigentümer die Immobilie gekauft hat, kann der Eigentümer das Haus legal im RTA registrieren, und dieses Verbot ist nicht anwendbar.

Ebenso gilt dieses Verbot nicht für Wohnungen, die im RTA registriert sind, bevor das Verbot von der Eigentümergemeinschaft erlassen wurde.

Namensänderung einer bestehenden RTA-Lizenz

Wenn es schließlich um den Kauf eines Hauses geht, das bereits im RTA registriert war, aber die Eigentümergemeinschaft später die Vermietung von Ferien verbietet, geht der Tourismusrat der Regionalregierung von Andalusien davon aus, dass die RTA-Lizenz im Falle des Verkaufs dieses Hauses weiterhin gültig ist. Der neue Eigentümer, der die Immobilie gekauft hat, kann die RTA-Registrierung auf seinen Namen ausstellen.

Ist es für die Eigentümergemeinschaft legal, Ferienvermietungen zu verbieten?

Vermietungsverbot durch die Eigentümergemeinschaft?
Vermietungsverbot durch die Eigentümergemeinschaft?

Art. 17.12 LPH sieht wörtlich vor, dass Vereinigungen den Betrieb von Ferienwohnungen einschränken oder an Bedingungen knüpfen können, erlaubt aber nicht ausdrücklich ein Verbot.

Da in diesem Artikel das Wort „verbieten“ nicht ausdrücklich vorkommt, sind einige Richter und Juristen der Ansicht, dass es nicht möglich ist, diese Tätigkeit auf der Grundlage dieses Gebots und mit einer 3/5-Mehrheit zu verbieten.

Es wäre nur möglich, das Verbot auf der Grundlage eines anderen Artikels im LPH einzuführen, nämlich auf der Grundlage von Artikel 17.5, aber dies würde ein einstimmiges Votum aller Eigentümer erfordern, die 100% der Anteile an der Vereinigung vertreten.

Rechtliche Konflikte von Eigentümergemeinschaft Einschränkungen für RTA-Ferienvermietungen

Auch das Provinzgericht von Córdoba hat in einem Urteil vom 12. Juli 2022 argumentiert, dass es einen rechtswissenschaftlichen Ansatz gibt, der eine restriktive Auslegung der Beschränkungen des Rechts auf Privateigentum vorschreibt, da es sich um ein verfassungsmäßig anerkanntes Recht handelt (Artikel 33 der spanischen Verfassung). Ein solches Verbot würde daher gegen das Recht auf Privateigentum verstoßen.

Zweifellos stehen wir vor einem Rechtskonflikt, der in den nächsten Jahren beigelegt werden muss, da wir wissen, dass es früher oder später ein Urteil des Obersten Gerichtshofs geben wird, das diese Angelegenheit klärt.

Was können Eigentümergemeinschaften tun, um Ferienvermietungen einzuschränken oder zu konditionieren?

Auch wenn es nicht möglich ist, diese Tätigkeit mit der in Artikel 17.12 LPH festgelegten 3/5-Mehrheit zu verbieten, ist es in der Tat möglich, eine Reihe von Einschränkungen oder Bedingungen zu erlassen, die Eigentümergemeinschaften Häusern auferlegen können, die im RTA registriert sind oder eingetragen werden sollen.

Dieselben Richter oder Juristen, die diese Ferienvermietungstätigkeit auslegen, können nicht ohne einstimmiges Votum aller Eigentümer verboten werden, was ein Beschluss enthalten könnte, der den Betrieb dieser Ferienvermietungstätigkeit auf der Grundlage von Artikel 17.12 LPH und mit Zustimmung von 3/5 der Eigentümer einschränkt oder bedingt:

Mögliche Einschränkungen für die Eigentümergemeinschaft

Eigentümergemeinschaften können Vorschriften für Ferienvermietungen genehmigen und interne Vorschriften festlegen, wie z. B.:

  • Begrenzung der Anzahl der Benutzer
  • Haustiere erlaubt oder nicht
  • Festlegung von Tagen oder Zeiten für die An- oder Abreise
  • Verpflichtung, eine spezielle Versicherung für Schäden abzuschließen
  • Anwesenheit des Eigentümers oder Vermieters beim Check-in, um die Benutzer speziell über die Regeln für die Verwendung gemeinsamer Elemente zu informieren
  • Verpflichtung des Eigentümers, den Mietern eine Kopie des Dokuments zur Verfügung zu stellen, das diese Einschränkungen und Regeln enthält
  • Erhöhung der Nebenkosten um max. 20%,
  • etc.

Dieser Beschluss oder die vom Verband verabschiedete interne Regelung zur Begrenzung der Ferienvermietung, die festlegt, welche Kriterien Eigentümer, die ihre Ferienhäuser vermieten wollen, erfüllen müssen, wäre in der Tat verbindlich.

Welche Maßnahmen kann die Eigentümergemeinschaft ergreifen, wenn diese internen Regelungen nicht eingehalten werden?

Diese vom Verein erlassene Geschäftsordnung kann und muss die ausdrücklichen Rechtsfolgen der Nichteinhaltung dieser Geschäftsordnung für Ferienvermietungen enthalten. Natürlich wären die Folgen nicht für den Mieter, der ein paar Tage in der Immobilie verbringt. Die Folgen würden den Eigentümer tragen.

Die logische Konsequenz eines solchen Verstoßes wäre die Geltendmachung der Unterlassungsklage nach Art. 7.2 LPH. Diese Maßnahme würde es dem Verein ermöglichen, die tatsächliche Einstellung der Ferienvermietung und Schadenersatz für den Fall zu verlangen, dass die Ferienvermietung gegen die vom Verein aufgestellten und verabschiedeten Regeln für als Ferienwohnungen genutzte Wohnungen verstößt.

WICHTIG: Es sollte betont werden, dass wir uns in dieser Angelegenheit darauf beziehen, was die Eigentümergemeinschaft tun kann, wenn wir verstehen, dass es nicht möglich ist, Ferienvermietungen auf der Grundlage von Artikel 17.12 LPG zu verbieten, da sich dieses Gebot auf Beschränkungen und Bedingungen bezieht. Dies ist jedoch fragwürdig und diese Debatte ist noch nicht entschieden.

Kann ein Bauträger Ferienvermietungen in einer Siedlung verbieten, bevor die Häuser verkauft werden?

Die Antwort ist JA.

Bei einer Entwicklung von Neubauten oder Off-Plan-Häusern muss der Bauträger vor Beginn des Verkaufs der Immobilien die Satzung erstellen und registrieren, die die Regeln für die Eigentümergemeinschaft festlegt. Daher könnte der Bauträger das Verbot, die Häuser als Ferienwohnungen zu nutzen, in die Satzung aufnehmen.

Dies ist derzeit nicht üblich, aber es ist möglich, und vielleicht werden wir in Zukunft mehr Fälle sehen, um der Immobilie einen Mehrwert zu bieten, insbesondere bei Luxusentwicklungen. Dies wäre schließlich ein guter Weg, um potenzielle ausländische Investoren anzuziehen, die einen Ort zum Leben oder Verbringen in Spanien suchen, weit weg von Aktivitäten, die den Frieden des Blocks oder der Entwicklung stören könnten.

Vermietung Ihrer Immobilie Andalusien und Einschränkungen vom Rathaus

Investieren Sie in Immobilien und möchten Sie mehr über mögliche Einschränkungen vom Rathaus Ihrer Gemeinde erfahren? Dann lesen Sie auch unseren vorherigen Artikel:

Ferienwohnungen in Andalusien 2023, Teil I: Einschränkungen und Verwaltungsvorschriften.

Rechtsberatung für Investitionen in RTA-Ferienwohnungen in Andalusien

Anwälte und Team von C&D Solicitors
Anwälte und Team von C&D SolicitorsEigentumsübertragung für Ihr spanisches (Luxus-)Haus

Die Beratung beim Kauf und Verkauf von Immobilien durch einen unabhängigen, auf diese Angelegenheit spezialisierten Anwalt ist sehr wichtig, um Ihre Investition zu garantieren und Überraschungen während des Übertragungsprozesses oder später zu vermeiden. Wenn Sie darüber nachdenken, ein Haus in Andalusien zu kaufen, zögern Sie nicht, sich an unsere Kanzlei C&D Solicitors zu wenden, und wir helfen Ihnen gerne und beraten Sie in dieser Angelegenheit, wobei wir immer Ihre Interessen und Ihre Position als Käufer wahren. Wir können Ihnen auf Englisch, Niederländisch, Schwedisch, Deutsch und Französisch behilflich sein.

Autor: Gustavo Calero Monereo, Rechtsanwalt bei C&D Solicitors (Torrox/Málaga, Andalusien, Spanien)

 

 

FERIENVERMIETUNG IN ANDALUSIEN 2023, TEIL I: EINSCHRÄNKUNGEN UND VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN

FERIENVERMIETUNG IN ANDALUSIEN
FERIENVERMIETUNG IN ANDALUSIEN

Die Regionalregierung von Andalusien hat ein neues Dekret zur Regulierung von Ferienvermietung angekündigt, das sie noch vor dem Sommer verabschieden will. Dieses Dekret würde es den Gemeinderäten ermöglichen, durch den Allgemeinen Stadtentwicklungsplan (PGOU) die Errichtung neuer Ferienhäuser einzuschränken.

In den letzten Jahren hat die Zunahme des Angebots an Ferienimmobilien in touristisch sehr attraktiven Städten zu immer schwierigeren Problemen geführt, da die Touristen in bestimmten Gebieten überfüllt sind und das Angebot an langfristigen Mietwohnungen bei sehr hohen Preisen knapp wird.

Die Debatte hat sich auf die politische Arena verlagert und es scheint, dass es einen Trend gibt, diese Aktivitäten in bestimmten Städten oder bestimmten Gebieten einzuschränken oder sogar zu verbieten.

Nur in Andalusien, in Städten wie Sevilla, Granada, Cádiz und Málaga, gibt es eine klare Debatte darüber, dass neue Häuser nicht mehr als Ferienwohnungen angeboten werden dürfen. Andere Gebiete an der Costa del Sol, wie MarbellaFuengirola, Nerja und Benalmádena, haben auch einen großen Bestand an Ferienwohnungen und es gibt auch Gespräche über eine Einschränkung dieser Aktivität.

In diesem ersten Teil werden wir über die aktuelle Situation in Andalusien sprechen, mit einer besonderen Erwähnung der Region Málaga , in Bezug auf Ferienvermietungen und die möglichen Einschränkungen, die mittel- und langfristig von verschiedenen Städten oder Gemeinden eingeführt werden könnten.

Aktuelle Situation von Ferienwohnungen und traditionellen Mietwohnungen in der Stadt Málaga

Málaga ist die spanische Stadt, die in den letzten Jahren touristisch am stärksten gewachsen ist. Dies hat dazu geführt, dass viele ausländische Käufer in den Kauf und Verkauf von Häusern in Málagainvestiert haben und dies auch weiterhin tun , um sie auf dem Markt für Ferienvermietungen zu verwenden.

Zu diesem Wachstum der Ferienvermietungen in der Stadt Málaga kommt der Mangel an Immobilien auf dem Markt für Langzeitmietwohnungen hinzu. Laut der Immobilienseite Idealista ist Málaga die spanische Provinzhauptstadt, in der das Angebot an traditionellen Mietwohnungen im letzten Jahr mit einem Rückgang von 27 % am stärksten zurückgegangen ist. In der Provinz betrug der Rückgang 15 % gegenüber dem Vorjahr.

Diese Verknappung des Angebots an Langzeitmietwohnungen in Málaga hat vor allem zu einem Anstieg der Mietpreise geführt, die sich allein im letzten Jahr auf 25,8 % beliefen. Seit einiger Zeit ist die durchschnittliche Miete, die in Málaga gezahlt wird, die höchste in ihrer historischen Reihe, und dies geschieht nicht nur in der Stadt Málaga selbst, sondern auch in anderen Gemeinden an der Costa del Sol.

Wie könnte die Zukunft der Ferienvermietung in Málaga aussehen?

Es ist offensichtlich, dass die Stadt Málaga unter einer gewissen touristischen Überfüllung im zentralen Bezirk zu leiden beginnt. Laut einem am 7. Februar veröffentlichten Zeitungsartikel sind allein im Zentrum von Málaga 4.778 Häuser im andalusischen Tourismusregister (RTA) registriert.

Die Belästigung, die durch die Vermietung von Ferienwohnungen für die Bewohner, die Überfüllung der Touristen und den hohen Prozentsatz der Wohnungen, die dieser Aktivität gewidmet sind, verursacht wird, hat sogar den Bürgermeister von Málaga dazu veranlasst, anzuerkennen, dass wir die Vermietung von Ferienwohnungen besser begrenzen und regulieren müssen. Dieses Argument wird auch durch den Bedarf an mehr Wohnungen auf dem traditionellen Mietmarkt gestützt, da die Nachfrage derzeit viel größer ist als das verfügbare Angebot.

Es ist wahrscheinlich, dass der Stadtrat von Málaga, sobald die Regionalregierung die neue Verordnung verabschiedet hat, damit beginnen wird, zu prüfen, welche Maßnahmen er ergreifen kann, um die Vermietung von Ferienwohnungen in der Stadt oder zumindest in einigen Gebieten einzuschränken.

Wir wissen nicht, welche Maßnahmen die Stadtverwaltung von Málaga ergreifen wird, aber es ist sehr wahrscheinlich, dass der Markt für Ferienwohnungen in Málaga mittel- oder langfristig auf die eine oder andere Weise eingeschränkt wird. Dies gilt nicht nur für die Stadt, sondern auch für andere Küstenstädte, die Maßnahmen in dieser Angelegenheit ergreifen werden.

Ist Ferienvermietung im Vergleich zu herkömmlichen Mietwohnungen rentabel?

In vielen Fällen sind sie es, aber nicht immer. Letztes Jahr haben wir einen Artikel über den ROI des Kaufs von Ferienhäusern in Spanien veröffentlicht, so dass wir jetzt nicht zu tief darauf eingehen werden. Die Rentabilität hängt vom Preis ab, der für das Haus gezahlt wird, sowie von der persönlichen Situation des Eigentümers, der das Haus auf dem Ferienvermietungsmarkt vermieten möchte.

Aus eigener Erfahrung sind die meisten unserer ausländischen Kunden, die ein Haus in Andalusien, insbesondere in der Provinz Málaga, kaufen, nicht in Spanien steuerlich ansässig und benötigen eine Agentur, um ihre Ferienwohnung zu verwalten.

Mindestens 40 % ihres Einkommens werden bei dieser Art der Vermietung zu Kosten für den Eigentümer. Von 100 Euro Miete müssen zwischen 18 % und 22 % an die Agentur gezahlt werden, um die Ferienvermietung zu verwalten, zusätzlich zu einer Steuer von 19 %, wenn der Eigentümer in der EU ansässig ist, oder 24 %, wenn der Eigentümer außerhalb der EU ansässig ist.

Wenn der Eigentümer in Spanien steuerlich ansässig ist, können die auf dieses Mietobjekt zu zahlenden Steuern noch höher sein, da diese Einkünfte dem Arbeitseinkommen gleichgestellt sind und nach dem progressiven Einkommensteuertarif besteuert werden. Wenn der in Spanien ansässige Eigentümer ein hohes Einkommen hat, z. B. 70.000 Euro pro Jahr oder mehr, müsste er auf dieses Einkommen 30 % oder 35 % Steuern zahlen, vielleicht sogar mehr. In diesem Fall sprechen wir von Kosten in Höhe von 50 % oder 55 % pro 100 Euro, die an Miete eingenommen werden.

Einer der größten Vorteile der traditionellen Langzeitvermietung ist die Reduzierung des Einkommens des Eigentümers um 50 %, was steuerfrei wäre, und diese Reduzierung kann in einigen Fällen bis zu 90 % betragen. Diese Ermäßigung gilt nur für Eigentümer, die in Spanien steuerlich ansässig sind. Außerdem muss die Wohnung offiziell der erste Wohnsitz der Mieter sein.

Zu den großen Vorteilen der Ferienvermietung gehört die Möglichkeit des Eigentümers, das Haus für seinen eigenen Genuss zu nutzen. Ein weiterer großer Vorteil von Ferienvermietungen ist das erhebliche rechtliche Problem, mit dem Eigentümer konfrontiert sind, wenn sie ihre Häuser langfristig vermieten und die Mieter keine Miete mehr zahlen, da das gerichtliche Räumungsverfahren immer mehrere Monate und bis zu einem Jahr dauern wird. Ganz zu schweigen von der Ungewissheit, in welchem Zustand die Mieter das Haus verlassen werden.

Sind die Einschränkungen bei der Ferienvermietung gerechtfertigt?

Meines Erachtens ist es notwendig, diese Aktivitäten einzuschränken, wenn es in bestimmten Städten oder bestimmten Gebieten zu einer touristischen Überfüllung kommt, von der die Einwohner unverhältnismäßig stark betroffen sind. Die Überfüllung der Touristen wirkt sich auch auf die Qualität der öffentlichen Dienstleistungen aus.

Ebenso führt die Zunahme von Wohnungen, die in bestimmten Gebieten, wie z. B. im zentralen Bezirk der Stadt Málaga, als Ferienwohnungen genutzt werden, zu einem Rückgang des Angebots an langfristigen Mietwohnungen und zu Preissteigerungen für Menschen, die dauerhafte Wohnungen mieten.

Warum ist der Zugang zu Mietwohnungen in Málaga ein Problem für die ansässige Bevölkerung?

Das Durchschnittsgehalt in Málaga liegt bei etwa 1.550 Euro pro Monat und eine Wohnung in der Hauptstadt für weniger als 900 oder 1000 Euro im Monat zu finden, ist in vielen Gegenden fast unmöglich. Wenn die Stadt Angestellte in verschiedenen Branchen braucht: Lehrer, Krankenschwestern, Büroangestellte, Gastgewerbe usw., können sie dann in Málaga von diesen Löhnen leben und diese Mieten bezahlen?

Kurz gesagt, eine wirksame Regulierung ist notwendig, vorausgesetzt, dass die Ferienvermietung nicht kriminalisiert wird und ein politischer Wahlkampf in dieser Angelegenheit vermieden wird.

Wenn es objektive Parameter gibt, die eine solche Regulierung für ratsam halten, sollte sie durchgeführt werden, denn das Problem in diesen Gebieten oder Städten wird sich weiter verschärfen. Viele von uns, die in der Stadt Málaga leben, sehen eine solche Regulierung oder Einschränkung als notwendig an, um ein Gleichgewicht zwischen Tourismus und Wohnaktivitäten zu erreichen.

Sind Ferienwohnungen in anderen Teilen Spaniens begrenzt?

In touristisch geprägten Städten wie Madrid, Barcelona und Palma de Mallorca, um nur einige Beispiele zu nennen, wurden Maßnahmen zur Begrenzung oder Einschränkung von Ferienvermietungen eingeführt.

Am 11. Februar 2022 haben die Balearen ein Dekret erlassen, das ein 4-jähriges Moratorium vorsieht, in dem keine neuen Ferienunterkünfte registriert werden dürfen.

Im Jahr 2018 verbot der Stadtrat von Palma de Mallorca die Vermietung von Ferien in allen Mehrfamilienhäusern, d.h. in Wohnblöcken und Wohnungen, um sie nur in Einfamilienhäusern wie Villen zuzulassen.

Dieses Verbot des Stadtrats von Palma wurde vor Gericht angefochten, aber der Oberste Gerichtshof stimmte in einem Urteil vom 31. Januar 2023 dem Stadtrat in Bezug auf das Verbot von Ferienwohnungen in den Wohnblöcken der Stadt zu. In einem der prominentesten Argumente bezog sich das Gericht auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, der für eine „vorherige Genehmigung in Gemeinden, in denen die Spannungen in Bezug auf die Vermietung besonders ausgeprägt sind“, plädiert.

Ebenso hielt der Gerichtshof die Verteidigung des allgemeinen Rechts auf Wohnraum für richtig und gerechtfertigt, wie sie von der Stadtverwaltung von Palma de Mallorca auf der Grundlage von Berichten behauptet wurde, die die Auswirkungen dieser Tätigkeit auf die Nachbarschaften, den Mangel an Mietwohnungen für die ansässige Bevölkerung und die erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt, das Land, die Energieressourcen, Wasserressourcen, Infrastrukturen und Straßen.

Mögliche Mietbeschränkung oder -untersagung durch Ihre Eigentümergemeinschaft?

Investieren Sie in Immobilien in Andalusien und möchten Sie mehr über mögliche Einschränkungen oder Verbote für die Vermietung Ihrer Immobilie durch Ihre Eigentümergemeinschaft/Eigentümergemeinschaft erfahren? Dann lesen Sie auch unseren Artikel 2 zu diesem Thema:

Ferienwohnungen in Andalusien 2023, Teil 2: Einschränkungen und Verbote von Eigentümergemeinschaften

Rechtliche Beratung zum Kauf zur Ferienvermietung von C&D Solicitors Torrox/Málaga

Unsere Kanzlei C&D Solicitors ist auf die Rechtsberatung beim Kauf und Verkauf von Immobilien für ausländische Einwohner und Nichtansässige spezialisiert, wenn sie eine Immobilie in Andalusien erwerben, sei es ein gebrauchtes Haus oder ein Off-Plan-Haus, mit einer mehrsprachigen Kanzlei und Mitarbeitern, die Englisch, Niederländisch, Schwedisch, Deutsch und Französisch sprechen.

Viele unserer Kunden denken über Ferienvermietungen für ihre Häuser nach, wenn sie eine Investition in Spanien tätigen, was eine wesentliche Voraussetzung für einige dieser Transaktionen ist.

Auch wenn sich der derzeitige Immobilienboom und die Immobilieninvestitionen, insbesondere in der Provinz Málaga und in den Küstengebieten, positiv auf unsere Tätigkeit ausgewirkt haben, sind uns als Einwohner dieser Gegend von Málaga einige der Probleme nicht fremd, die in bestimmten Gebieten mit übermäßigen Ferienvermietungen und einem Mangel an Wohnraum aufgetreten sind. mit touristischer Überfüllung in bestimmten Gebieten.

Wenn es angebracht ist und keine Maßnahmen ergriffen werden, die alle Beteiligten berücksichtigen, wird sich dies am Ende negativ auf den Tourismus auswirken, gegen unser Interesse und die Bereitstellung von Qualitätstourismus.

Wir brauchen den Tourismus, weil er für viele Unternehmen in Andalusien eine wesentliche Aktivitätsquelle ist, aber es muss immer ein Gleichgewicht zwischen Urlaubern und der ansässigen Bevölkerung geben. Sonst wäre das langfristig nicht positiv.

Autor: Gustavo Calero Monereo, Rechtsanwalt bei C&D Solicitors Torrox/Málaga (Andalusien)

ANDALUSIA SUDDENLY DROPS TAXES FOR PROPERTY PURCHASES 2021

TAXES FOR PROPERTY PURCHASES ANDALUSIA 2021
TAXES FOR PROPERTY PURCHASES ANDALUSIA 2021

If you buy a property in Andalusia in the remainder of 2021, you will pay less tax as a buyer. Those who are in the process of buying a property at the moment, will see that taxes for property purchases have reduced. On Tuesday 27 April, the Junta de Andalusia unexpectedly and urgently approved a decree that reduces the ITP transfer tax and stamp duty (AJD) for the rest of the year 2021.

The aim of the regulation is to stimulate the real estate market for the purchase of homes in 2021, by reducing the fiscal costs for homebuyers in Andalusia. And by doing so boost the real estate sector, which has also been greatly affected by the pandemic caused by COVID-19.

What is the saving on taxes for property purchases (second-hand real estate)?

A fixed ITP transfer tax rate of 7% will be introduced instead of 8%. Likewise, the tax brackets of 9% and 10% will be abolished. These were applicable to purchases that exceeded EUR 400,000 and EUR 700,000 respectively. The 7% ITP becomes the fixed and only tax rate regardless of the purchase price.

In other words, purchases with a high price will have a larger tax saving, as the market of second-hand luxury homes benefits the most from this tax reduction in 2021.

What are the tax savings for new or off-plan purchases?

For these purchases, the reduction is much lower, as the purchase of a property off-plan is taxed through VAT (IVA) of 10% and through the stamp duty tax (AJD), with a tax rate of 1.5%. With the reform, the AJD goes from 1.5% to 1.2%, with buyers or investors of new homes benefiting the least from this reform.

This is important, as in areas of Andalusia such as Malaga and in general along the Costa del Sol, off-plan or new build property sales represent a very important part of the property market, especially amongst buyers from countries such as England, France, Belgium, Holland, Sweden…etc.

When does it come into effect and until when does it apply?

This reduction came into effect on Wednesday the 28th of April and all purchases made after this date will benefit from this tax reduction. But pay attention when buying, because this rule will only be in force until the 31st of December 2021. This means that on the 1st of January 2022 buyers will pay the same taxes as they paid before.

Recommendation for saving on taxes for property purchases in Andalusia

If you look for a property to buy in Andalusia or are in the process of buying a property in Andalusia, make sure to discuss the tax savings that can be made by completing the sale in 2021 with your lawyer or solicitor, in case you are interested in speeding up the process.

 

Author: Gustavo Calero Monereo, lawyer at C&D Solicitors, Torrox (Malaga)

SPANISH INHERITANCE TAX 2021: 10 THINGS YOU NEED TO KNOW

Spanish Inheritance tax (succession tax) in Andalusia
Spanish Inheritance tax (succession tax) in Andalusia

Are you a resident or homeowner in Spain and did you ever wonder about Spanish Inheritance Tax? Whether you maybe own a house and other assets or are thinking about buying property in Spain as an investment, this information could be useful to you.

I’m going to try to clear up some common doubts and make several example calculations so that you understand how this tax works in Spain and its current rates in Andalusia.

As a law firm specializing in providing legal and fiscal advice to foreigners in Andalusia, we’ve encountered certain unpleasant situations in inheritance processes with clients. These cases had a large financial impact from inheritance tax (succession rights) and some of them could have been avoided with the right fiscal advice and preparation.

1. Be careful with Spain! Every region has a different Spanish inheritance tax

The big difference in terms of paying more or less inheritance tax in Spain depends on the autonomous community where you reside, as they each have different regulations, with very different tax rates.

If you’re worried about how much inheritance tax an heir will pay, you need to know the benefits available in the autonomous community where you have your assets or where you’re thinking of buying a home.

2. Yes, that’s right. Non-residents in Spain pay the same Inheritance Tax as residents

There is an obligation to pay Inheritance Tax in Spain when a person inherits any asset located within Spanish territory, irrespective of whether they are resident in Spain. Since the judgments rendered in Spain in 2018, residents and non-residents, whether they are EU citizens or not, are subject to the same regulations in terms of Inheritance Tax in Spain.

In other words, if you’re an expat or reside in your country of origin, this will make no difference in terms of the tax to be paid compared to what someone resident in Spain would pay.

Be careful! You should not confuse Inheritance Tax payable in Spain with the law governing the Spanish inheritance process and the law of obligatory heirs in the Spanish Succession Law. If you want to know what this means, please watch C&D Solicitors´ video:

3. Who collects the Spanish Inheritance Tax for non-residents?

The only difference between residents and non-residents is the administrative body in charge of collecting the tax. If you’re resident in Spain, the administrative authority to collect this tax will be the autonomous community where you reside but, if you’re a non-resident, this will be the non-resident department of the central administrative Tax Office in Madrid.

However, even if you’re non-resident and inherit a property in Malaga, for instance, and you declare this tax to the Treasury in Madrid, you can still benefit from Andalusian tax regulations, which is why non-resident heirs in Spain pay the same as residents.

4. What is the most expensive Inheritance Tax region in Spain?

Andalusia is currently one of the regions in Spain where the lowest inheritance and gift tax rates for direct relatives of the deceased are applied, due to the tax bonuses and exemptions introduced in the last few years. Cantabria and Galicia are two other communities with the lowest Inheritance Tax rates in Spain, along with Madrid, Extremadura and Murcia. However, communities such as Asturias, Castilla y Leon and Valencia have very high rates of Succession Tax.

Nevertheless, these changes haven’t affected all groups of heirs and it continues to be a very expensive tax for some distant relatives, as well as for heirs with no official family relationship to the deceased.

So, if you for example are thinking of investing your money in buying a house for a tourist rental in Spain, in terms of succession tax the Costa del Sol (Andalusia) is much more attractive than the Costa Blanca (Alicante).

5. How is the succession tax calculated for a Spanish estate?

The rate of this tax is progressive, according to the value of the estate, i.e. the higher the value of the assets, the higher Inheritance Tax becomes.

Inheritance tax to pay in Spain by the heirs
Inheritance tax to pay in Spain by the heirs

Likewise, to the result obtained when applying the scale for this tax, multiplication coefficients are applied, which may increase the amount due under this tax. According to the degree of relationship and the pre-existing assets of the heirs, this coefficient may be higher or lower.

The lower the degree of relationship to the deceased and the greater the assets of the heir, the higher Inheritance Tax becomes.

Inheritance-tax-Andalusia-multiplication-coefficient-previous-assets
Inheritance-tax-Andalusia-multiplication-coefficient-previous-assets

6. Which heirs pay the least tax?

Descendants or (adopted) children, as well as spouses and ascendants. This means that children, husbands/wives, grandchildren and parents pay the least inheritance tax in Spain. These are relatives classified into groups I and II under the Tax.

It should be noted that the tax benefits existing for direct relatives are very different depending on the autonomous community where the assets are located or where they live and reside, as each autonomous community has its own regulations. Differences in Inheritance Tax rates in Spain are enormous!

7. How much Spanish inheritance Tax is paid by close relatives in Andalusia?

This group of heirs is included in groups I and II and they can apply a reduction due to kinship of up to 1,000,000 euros per heir in Inheritance Tax. If each of them inherits less than that amount, no Inheritance Tax will be due.

For heirs to apply this reduction in Andalusia, their own assets prior to inheriting cannot exceed 1,000,000 euros either. Without a doubt, in Andalusia, widowed spouses and children pay much less Inheritance Tax than in other autonomous communities in Spain, which has resulted in an appreciable drop in tax collection from this tax in Andalusia.

8. Which heirs pay the most SuccessionTax in Spain?

Persons related collaterally in the 2nd and 3rd-degree family, such as siblings, nephews, nieces and brothers– and sisters-in-law, as well as other more distant relatives such as cousins, great-uncles, great-aunts and strangers.

Without a doubt, these are the heirs that pay the highest Inheritance Tax rates in Spain and they’re classified under groups III and IV of the Tax. In Andalusia and other Autonomous Communities, this group of heirs aren’t the exception and pay a very high rate of inheritance tax.

9. How much tax is due for inheriting the usual property in Andalusia?

If you’re in groups I and II, unless the home is worth over 1,000,000 euros, you would pay nothing. But if the heir is in group III, such as a sibling, uncle, aunt, nephew, niece, or in-law, living with the deceased for at least the two years prior to the death occurring, a bonus worth 95% to 100% of the value of the home is applied. In the latter case, the home must be kept for 3 years following the death.

There are other discounts in Andalusia, such as heirs with disabilities, the acquisition of a sole proprietorship and farms.

10. What is the deadline to pay Inheritance Tax?

The deadline is 6 months after the date of death and, if it remains unpaid, the tax administration may initiate proceedings to claim payment of the tax, with the ability to impose penalties. However, if there are justifiable reasons, it is possible to request an extension of 6 additional months and this application must be filed within 5 months of the death.

After four and a half years from the date of death, the government cannot require payment of this tax. In this case, the tax would be zero due to it being time-barred.

EXAMPLES: Spanish Inheritance tax calculator in Andalusia

  1. Dutch siblings Frank and Mark inherit their father’s property in Almuñécar, appraised at 300,000 euros. In this case, the answer is clear, each of them would pay zero in Inheritance Tax.
  2. Now siblings Frank and Mark inherit their older brother Jan’s property in Fuengirola, appraised at 300,000 euros. In this case, each would inherit 50% of the property, appraised at 150,000 euros. The only bonus that they may apply is for the first 7,993.46 euros, for which reason each of them would pay the Treasury an amount of €31,393.56
  3. Lastly, siblings Frank and Mark inherit their friend Martin’s property in Marbella, appraised at 300,000 euros. In this case, each would inherit 50% of the property, appraised at 150,000 euros. No reduction can be applied in this case, for which reason they would pay taxes on the entire amount received, resulting in a payment of €42,523.07 from each.

Final note: How does the Spanish Inheritance and Gift Tax affect the property market?

If you’re thinking about buying a home in Spain and you’ve read everything we’ve explained above, you’ve probably realized that Inheritance and Gift Tax have a significant influence on the property market in Spain and the choice of the autonomous community to settle in.

Excessively high rates in some regions and extremely low rates in others condition the investment decisions of potential home buyers to these trends. Inheritance Tax (succession rights) in Spain has a direct impact on the financial behavior of buyers and the decision regarding where in Spain they wish to live or buy a property.

You can read interesting information about this subject on our webpage Inheritance Tax Andalusia. If you need a lawyer specializing in Inheritance and Gift Tax, just send us a message through the contact form below.

 

If you are interested in the subject of Spanish inheritances, you might also want to read our pages on:

 

Author: Gustavo Calero Monereo, lawyer at C&D Solicitors, Torrox (Malaga)

 

NEW EUROPEAN CERTIFICATE OF SUCCESSION FOR A SPANISH INHERITANCE

 European Certificate of Succession
European Certificate of Succession

The European Certificate of Succession is a ´new´ standard for international inheritance procedures within the European Union (EU regulation number 650/2012 of the European Parliament). It is applicable to successions of persons who die with assets in different countries of the European Union from 17 August 2015. The European Certificate of Succession is a public document of a voluntary nature, which contains the essential information about inheritance, such as the details of the deceased, information about the last will, applicable inheritance law, details of the heirs and the assets allocated to each legal heir.

In certain cases the certificate can save the heirs costs because they f.e. can avoid the Spanish inheritance deeds. However, the regulation of the European Certificate of Succession does not apply to citizens of the United Kingdom (due to Brexit) and neither to Ireland and Denmark.

Increasement in international inheritances in Andalusia, Spain

This European Regulation is very important in some parts of Spain, such as Andalusia, Malaga and in particular in the Costa del Sol. The reason for this is that here are many foreign owners of assets and homes, both resident and non-resident in Spain. They normally bequeath their assets to their spouse or children through a will (testament), who usually live in the country of their nationality, such as the Netherlands, Belgium, Germany, England, Sweden, etc.

Unfortunately, with the coronavirus pandemic, many hereditary procedures are being highlighted in Spain, due to the unfortunate number of death, which has led to more succession procedures taking place than usual. This also results in longer waiting times at the central last will registry in Madrid (Registro de Ultimos Voluntades).

What is the main purpose of the European Certificate of Succession?

This certificate is an official document that allows for accrediting, in any country in the European Union, all the information about an inheritance distribution. This must be in accordance with the national law of the member state and is meant to make the international process easier and cheaper.

Who can request and who may issue this certificate?

FORM EUROPEAN CERTIFICATE OF SUCCESSION
FORM EUROPEAN CERTIFICATE OF SUCCESSION

The heirs, legatees having rights in the succession and executors of wills or administrators of the estate may request the issue of a European Certificate of Succession. This needs to happen by submitting form IV, included in annex 4 of Regulation (EU) no. 1329/2014, of 9 December, of the Commission.

This certificate by law may be issued by the court or notary of the country of which the inheritance law applies. This is either the country of residency or the country of which the law has been chosen in the Last Will.

More information and a link to the template of the fill-out form you can find on the website of the European Union.

Which inheritance cases is it intended for?

This new international standard is intended for succession processes of European Union citizens, whose heirs have distributed the inheritance in their country of nationality, with the testator owning property in Spain or another country in the European Union. As said before, this regulation of the European Certificate of Succession does not apply to citizens of the United Kingdom, Ireland and Denmark.

For example: Let’s imagine that there are Belgian heirs, whose father signed a last will. In this Belgian or Spanish will or testament he chose the law of his nationality to apply and the heirs distribute their father’s estate in the city of Ghent. The deceased had purchased a home in Malaga and also had money in a Spanish bank. They can directly request a European Certificate of Succession from this Belgian notary, in order to submit it in Spain. This to be able to inscribe the assets owned by their father in Malaga according to the applicable rules in name of the legal heirs.

What are the benefits of this European Certificate of Succession?

The main advantage of this certificate is that it´s a standard document in English valid in every European country. This makes the inheritance process in Spain or other countries easier and avoids certain costs.

Firstly, the European Certificate of law doesn´t require (possible multiple) legal translations anymore, nor the international ´Apostille of The Hague´. (The Apostille or Apostle of The Hague is a small certificate from the court to proof to the foreign notary that it is an official notorial document). This doesn´t only save costs but also a good amount of time. The legal translation and Apostille until now were always needed for the national Declaration of Law that of course still exists.

Secondly, the European Certificate of Succession in certain, simple cases can be directly used to distribute the assets owned by the deceased. In these specific cases the considerable cost for the Spanish inheritance deeds can be spared.

What are the drawbacks?

One of the main drawbacks is that the certificate is only valid for six months from its date of issue. However, it is possible to request an extension.

Also, as said before, the certificate is not automatically valid for heirs to register the property purchased by their father, which they have inherited. This needs to be done in the Spanish Land Registry (Registro de la Propiedad) and this authority depending on the exact situation can still require the Spanish Inheritance Deeds of the notary. This is explained in more detail at the end of the article.

In any case it´s important that the heirs sign a wide notarial Power of Attorney to their Spanish lawyer. This always needs to include a clause for the potential signing of the Inheritance Deeds, in case still needed after all. Also the normal procedures as the tax declaration or representation before the bank need to be included.

Does this certificate have any impact on Inheritance Tax?

There is no impact on Inheritance Tax or on the declaration procedure of this tax. Once the European Certificate of Succession is received in Spain, the tax form to pay the corresponding Inheritance Tax must be submitted to the Spanish tax office. This even if the payable amount is cero like in most cases in Andalusia for close family members as spouses, children, parents and grandchildren. The tax declaration needs to be done before being able to take the paperwork to the banking institution or the Land Registry, the Oficina de Liquidadora.

The height of inheritance tax depends on the:

  • relation to the deceased
  • (fiscal) value of the assets inherited in Spain
  • balance of the bank account(s) on the moment of death
  • official worth of a vehicle

It is important to know that inheritance tax must be declared within six months following the date of death. Likewise, if an urban property is inherited Plusvalia tax must be paid. The Plusvalia is local profit tax counted by years of ownership of a property.

Effects on the Land Registry record in Spain

As said, the Land Registry in Spain in certain cases does directly admit the European Certificate of Succession as a title of the hereditary succession. This exemption to register a property in the name of legal heir without the need for a notary inheritance deed or judgment is only possible in the following situation. Also, the Land Registry at all times preserves the right to require Spanish inheritance deeds or other additional legal documentation after all.

Requirements for (potentially) avoiding Spanish inheritance deeds:

  • Only one single heir
  • No interested parties, with the right to a reserved share (like or example children under Dutch or Belgian inheritance law)
  • No curator or authorized person to conduct the inheritance process

Required documentation for the Land Registry when inheritances deeds are not required:

  • International Death Certificate
  • Last will or testament (if not signed in Spain, then with legal translation and Apostille)
  • Certificate of the Spanish Last Will registry (Registro de Ultimos Voluntades)
  • Notary document signed by the sole heir explicitly requesting the inscription of the property in their name in the Land Registry. This document can be signed by the notary in their own country (in this case the legal translation and Apostille of The Hague are required). However, it can also be done by a Spanish notary.

Conclusion: legal advice for your Spanish inheritance process

The Spanish inheritance process unfortunately is complex, costly and surrounded by lots of bureaucracy, as you surely understand from this article. Are you involved in an inheritance process where the deceased owns a property in Andalusia? And are you in need of legal advice to save time and costs? Do not hesitate to contact C&D Solicitors and our lawyers will be happy to guide you. We are a law firm specializing in providing legal and tax advice to foreigners in Andalusia and we know how to help to make this process as easy as possible for heirs. You can contact us so we can provide the first free consultation or offer.

More information: You can read more about inheritance law and Spanish wills under ´legal services´ where you can also watch our video of the overall process.

 

Author: Gustavo Calero Monereo, lawyer at C&D Solicitors, Málaga (Andalusia)

 

TAX CONSEQUENCES OF BREXIT FOR BRITISH PROPERTY OWNERS IN SPAIN

TAX CONSEQUENCES OF BREXIT FOR BRITISH PEOPLE IN SPAIN
Due to the Brexit there are many tax consequences for British citizens in Spain

We are near the end of the transition period established within the BREXIT for British citizens resident in Spain, which ends on 31 December 2020. There are many tax consequences for British citizens in Spain but for now we are only going to focus on British citizens with assets in Spain. For example pensioners or owners of a second home. From the perspective of trade or the movement of British citizens in Spain for work reasons, the tax and bureaucratic consequences of Brexit are higher, even though we will not cover that in this article. However, we will also briefly address the process to obtain Spanish residency. This because during the past few months we have witnessed many police stations becoming overwhelmed and unable to meet the many requests for appointments for British citizens and their family members to obtain a residence permit in Spain. This procedure was approved as part of the transition period set to end on the 31st of December 2020.

Over the last few weeks of 2020, it has been impossible for many British citizens to make an appointment at the police station in the province where they live and this also applies to the province of Malaga in Andalusia. This has led many British citizens resident in Spain or about to move to Spain starting 2021 without a residence permit.

 

What will be the situation of British citizens resident in Spain after BREXIT?

Well, these British citizens will have to apply for a residence permit after the final Brexit on the 1st of January 2021, just like any other citizen from a third country outside the European Union. We recommend that first of all these citizens register with their city hall as soon as possible and also request a S1 form from the United Kingdom to prove that their healthcare costs in Spain will be covered by the United Kingdom. After this, the easiest thing to do is to contact a law firm or administration company that can advise you and help you with the process, as it will be complicated to do it on your own. It is very important not to delay and do this as soon as possible, even though it is true that there is currently a lot of uncertainty about the procedure in question, as the negotiations with the European Union remain open.

 

How will the status of British citizens change after 1 January?

British citizens will be able to travel to Spain and stay for up to 90 days within a 6-month period, consecutive or not, without having to obtain a visa. They could even be required to prove their financial capacity to cover their stay in Spain, as is the case with travellers from countries outside the European Union. If they wish to stay longer, it is very likely that they will have to apply for a visa or work permit, even though this has not been defined yet since the negotiations remain open.

 

What will happen with the British driving licence?

From 1 January 2021, the general regulations will apply and British driving licence will be valid to drive in Spain for six months counted from the owner’s entry in Spain or from the date that legal residence is obtained. They will need to exchange their British driving licence for a Spanish one to continue driving in Spain after those six months.

 

How will Inheritance Tax change after Brexit on the 1st of January 2021?

As we explained in detail in an earlier article about inheritance tax, fortunately, from 1 January 2019, citizens not resident in the European Union are able to obtain the same tax benefits and bonuses for Inheritance Tax as European citizens. Therefore, the application of Inheritance Tax and its consequences would not change for British citizens.

 

Potential future Inheritance Tax when buying a home in Spain

When considering the purchase of a home in Spain, as the regulations applicable to this tax depend on the autonomous community where the property is located, a very important matter is to consider which autonomous communities have a higher and a lower inheritance tax, before making such investment(s). For instance, British nationals are the main buyers of homes in Spain. Alicante (Valencian Community) and Malaga (Andalusia) are the two main locations for foreigners to buy a home in Spain but. However, when it comes to Inheritance Tax, there are big differences between one community and the other. The Valencian Community has the third highest Inheritance Tax in Spain, while Andalusia has the third lowest, according to the General Economists Council of Spain, in their taxation study for 2020. This means that, when thinking about that tax, Malaga has a much cheaper rate of Inheritance Tax than Alicante.

 

What happens to taxes on profits obtained from renting out my home in Spain?

If you bought a home in Malaga as an investment, for instance, and you use it for holiday rentals as a citizen of the European Union, the profit obtained from such rental would be taxed at 19% through their IRNR income tax for non-fiscal residents with a house in Spain. Many expenses can be deducted: mortgage interest, repair and maintenance costs for the property, electricity, insurance, etc. However, once you are considered a citizen not resident in the European Union, it will be taxed at 24% and no deduction for property expenses may be applied.

 

Estate Tax or Wealth Tax on my properties located in Spain

Estate Tax or Wealth tax also apply to assets and rights that non-residents have in Spain. As this tax has a minimum personal exemption threshold of 700,000 euros over the minimal fiscal value, all non-residents -in the EU or outside it- with assets of a lower value would pay nothing. The main difference in terms of EU and non-EU citizens lies in the fact that EU citizens can apply the regulations of the autonomous community where most of their assets are located. However, non-EU citizens would have to follow national regulations instead of those of the autonomous community where the assets are located. If we compare the tax rates in Andalusia to the national ones in terms of estate tax, the national rate of estate tax is somewhat lower. Therefore, applying national regulations does not always entail a greater tax liability.

The actual impact of that tax is non-existent for most non-residents due to the minimum fiscal value of 700,000 euros applied per person. This is why it is recommended that, if you are thinking about luxurious purchasing a property in for example Marbella on the Costa del Sol, it might be interesting to put the property in more than one name to profit from this exemption. Still, estate tax could have a high impact for those with high-value assets in Spain or considering the purchase of luxury properties.

 

How will Brexit affect the sale of my home in Spain?

The tax rate on capital gains obtained from selling the property would go from 19% to 24%. The withholding (down payment) of the Capital Gain Tax that a buyer must apply to a non-resident seller to pay the amount at the Tax Agency in Spain will continue to be 3% of the purchase price. This percentage is the same for EU citizens and non-EU citizens.

 

Will Brexit affect the ITP transfer tax on the purchase of a home in Spain?

No, it will not. The property ITP transfer tax paid in Spain for the purchase of second-hand homes do not vary for EU citizens and non-EU citizens, for which reason, from 1 January 2021, it would not lead to greater expenses for British people. The same counts for the 21% VAT tax and documented legal acts (AJD tax) paid for new off-plan properties. The ITP tax depends on the autonomic region. For instance, in Andalucia a house buyer pays 8% ITP transfer tax over the purchase price up to € 400.000, until € 700.000 it´s 9% and after this the ITP will be 10%. To calculate the ITP tax on more expensive houses for a married couple it´s important to take into account if the couple is married in community or separation of goods.

 

Is the double-taxation agreement in force between Spain and the United Kingdom important?

Yes it is. The main purpose of this double-taxation agreement is for a British national living in Spain or a Spanish national living in the United Kingdom to be able to work and invest in those countries without having to pay twice for the same thing. This agreement will remain in force and is unaffected by the United Kingdom leaving the European Union. This agreement, which came into force on 12 June 2014, contains special clauses that exempt certain public pensions paid by the British government from taxation in Spain, as they can only be taxed in the United Kingdom. Likewise, this agreement protects residents national of either country from being taxed twice on income from capital gains and dividends. Income tax for non-residents, company tax, personal income tax and estate tax are covered by this agreement, for which reason these aspects should not be taxed twice in both countries.

 

Potential changes in the future for British house owners

Over the next few weeks, there will surely be changes affecting British nationals as it is very likely for the negotiations to change certain important aspects. However, on the date this article is posted (22 December 2020), little is known. We advise that, if you have any doubts, you contact and obtain legal or tax advice from a lawyer or company specialising in non-resident house owners.

 

Author: Gustavo Calero Monereo, lawyer at C&D Solicitors, Málaga

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