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WÖRTERBUCH SPANISCHEN RECHTS

Catastro

Das Catastro ist Teil des spanischen Steueramts (Hacienda) und eine der beiden spanischen Behörden, die den Eintrag einer Immobilie regeln. Der Grundbucheintrag einer Immobilie im Catastro (Kataster) ist verpflichtend, da es den Steuerwert für die IBI Steuer festlegt. Das Catastro legt ebenfalls den Eintrag der Grundstücksgrenzen durch Fotos und Karten fest.

Eigentumsübertragung

Eigentumsübertragung- oder Vermögensrecht regelt den Übertragungsprozess des Rechtstitels einer Immobilie von einer juristischen Person zur anderen, oder die Gewährung einer Belastung, wie eine Hypothek oder ein Kredit.

Eigentumsurkunde

Die Eigentumsurkunde oder Besitzurkunde (la escritura) ist ein offizielles, öffentliches Dokument, das während des Vertragsabschlusses beim Notar unterschrieben wird. Diese Besitzurkunde bescheinigt ohne jeden Zweifel, wer der rechtliche Eigentümer der Immobilie ist. Daher ist es äußert wichtig, diese Urkunde und nicht nur einen privaten Kaufvertrag zu unterzeichnen. Das Original bleibt im Notariat und der Käufer erhält eine Kopie, mit der sich der neue Eigentümer beim Registro de la Propiedad (Grundbuchamt) eintragen lassen kann.

Genehmigung zum Erstbezug

Mit einer Genehmigung zum Erstbezug (Licencia de Primera Ocupación) bewilligt die lokale Gemeinde den Erstbezug der Gebäude und Anlagen nach Beendigung des Baus, des Wiederaufbaus oder des Umbaus.

Grunderwerbssteuer (ITP)

Die Grunderwerbssteuer (el Impuesto de Transmisiones Patrimoniales) ist die Steuer, die der Käufer beim Kauf einer Immobilie abtreten muss. In Andalusien liegt die Grunderwerbssteuer bei 8% des offiziellen Wertes der Besitzurkunde bis 400.000 Euro.

IBI

Die IBI (Impuesto sobre Bienes Inmuebles) ist die jährliche lokale  Grundsteuer. Das spanische Catastro (Teil der Hacienda) bestimmt den Steuerwert der Immobilie auf dem die IBI basiert.

Notar

Der Notar (la notaría) ist ein spanischer Staatsbediensteter, der überprüft, dass die Besitzurkunde, das Testament oder andere öffentliche Unterlagen rechtsgemäß unterzeichnet werden. Er prüft auch die Identität der beteiligten Personen. Seine Funktionen beim Kaufprozess in Spanien unterscheiden sich von denen in anderen europäischen Ländern, in denen der Notar meist für die Rechtsuntersuchung der Immobilie, für ausstehende Forderungen, für den offiziellen Eintrag und für den rechtlichen Inhalt des Vertrages zuständig ist. In Spanien übernimmt diese Funktionen ein Rechtsanwalt.

Plusvalía

Die Plusvalía ist die lokale Steuer des gesteigerten Wertes des Grund und Bodens, die vom Verkäufer getragen wird. Der Prozentsatz der Plusvalía basiert auf dem Kaufpreis und anderen Faktoren. Auf Wunsch kann C&D Solicitors diesen Wert bestimmen, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten.

Privater Kaufvertrag

Ein privater Kaufvertrag (el contrato privado de compra venta) ist ein Vertrag, der von einem Rechtsanwalt aufgesetzt und vom Käufer und Verkäufer einer Immobilie unterzeichnet wird. Dieser Vertrag enthält alle Bedingungen des Kaufs/Verkaufs, wie den Kaufpreis, Finanzierungsplan, Steuerangelegenheiten, die Frist zur Unterzeichnung der Besitzurkunde beim Notar und  Eventualitäten für den Fall, dass der Käufer oder Verkäufer den Eigentumsübertragungsprozess abbricht.

Rechtsanwalt

Der Rechtsanwalt (el abogado) ist im spanischen Kaufprozess für einen Großteil der Arbeit zuständig, die in anderen europäischen Ländern durch den Notar übernommen wird, unter anderem die Durchführung der Rechtsuntersuchung, die Überprüfung ausstehender Forderungen, die Überprüfung des rechtsgültigen Inhalts des Vertrages und der Eintrag der Immobilie nach dem Verkauf. Ein spanischer Rechtsanwalt muss Mitglied einer regionalen Rechtsanwaltskammer sein, und ist verpflichtet eine Berufshaftpflichtversicherung zu haben.

Registro de la Propiedad

Das Registro de la Propiedad ist eine der beiden spanischen Behörden, die den Eintrag einer Immobilie regeln. Dieses Grundbuchamt trägt den offiziellen Eigentümer einer Immobilie basierend auf den Informationen der notariellen Besitzurkunde ein. Der Bericht des Registro de la Propiedad wird die ´Nota Simple´ genannt. Der Eintrag bei dieser Behörde ist sehr zu empfehlen aber nicht verpflichtend. Um eine Hypothek zu beantragen, wird jedoch immer ein Eintrag im Registro de la Propiedad verlangt.

Reservierungsgebühr

Die Reservierungsgebühr (la suma de reservación) ist ein Geldbetrag (gewöhnlich zwischen 3.000 € und 6.000 €), der bei der Unterzeichnung des Reservierungsvertrags beim Immobilienmakler gezahlt wird. Dieser Vertrag nimmt die Immobilie vorübergehend vom Markt, bis die Bedingungen des privaten Kaufvertrags durch die Rechtsanwälte ausgehandelt wurden.

Reservierungsvertrag

Der Reservierungsvertrag (el contrato de reserva) ist ein kurzer Vertrag des Immobilienmaklers, der vom potenziellen Käufer und Verkäufer unterzeichnet wird. Dieser private Vertrag nimmt die Immobilie vorübergehend vom Markt, bis die Bedingungen des privaten Kaufvertrags durch die Rechtsanwälte ausgehandelt wurden. Was mit der Reservierungsgebühr passiert, sollte der Käufer oder Verkäufer den Verkaufsprozess abbrechen, hängt von den in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen ab.

Vollmacht

Eine Vollmacht (el poder) ist ein offizielles Dokument, das einer anderen Person (zum Beispiel einem Rechtsanwalt) das Recht gibt, die eigenen Interessen juristisch zu vertreten, z.B. im Falle eines Auslandsaufenthaltes. Bei der Unterzeichnung der Besitzurkunde einer Immobilie beim Notar benötigt der Bevollmächtigte (el poderado) eine öffentliche Vollmacht.

Wertzuwachssteuer

Die spanische Wertzuwachssteuer (el Impuesto sobre Incremento de Patrimonio de la Venta de un Bien Inmueble) wird durch den Verkäufer gezahlt und bezüglich der Wertsteigerung der Immobilie im Vergleich zum Kaufpreis in der Besitzurkunde berechnet. Der Prozentsatz dieser nationalen Steuer ist 19% (EU-einwohner) des Zugewinns. Es gibt spezielle Regelungen für nicht steuerlich gemeldete Verkäufer. Die spanische Gesetzgebung erfordert, dass 3% des Kaufpreises eingezogen wird, wenn der Vertragsabschluss beim Notar erfolgt. Der Käufer ist verpflichtet, diesen Prozentsatz im Namen des Verkäufers beim spanischen Steueramt als temporäre Rücklage zu hinterlegen, bis die Endabrechnung der Wertzuwachssteuer erfolgt.

Spanisches Wörterbuch Recht / Spanisches Wörterbuch Immobilien

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