Europäisches Zertifikat zur Vererbung (Nachfolgebescheinigung)
Europäisches Zertifikat zur Vererbung (Nachfolgebescheinigung)

Das Europäisches Zertifikat zur Vererbung oder Nachfolgebescheinigung / Nachfolgezertifikat ist ein relativ neues Zertifikat, das für internationale Erbschaftsverfahren in der Europäischen Union beantragt werden kann. Sie kann für Nachfolgen von Personen gelten, die ab dem 17. August 2015 in einem anderen Land der EU mit Vermögen sterben.
Das Europäisches Zertifikat zur Vererbung ist ein öffentliches Dokument freiwilligen Charakters. In bestimmten Fällen können die Erbschaftskosten des Erben eingespart werden, da er die spanischen Erbschaftsurkunden umgehen kann. Ebenso vermeidet das Zertifikat Übersetzungskosten im Vergleich zur normalen nationalen Gesetzeserklärung.
Andererseits besteht die Möglichkeit, dieses Zertifikat zu verwenden, nur in wenigen Fällen, und selbst wenn dies der Fall ist, gibt es immer noch einige wirtschaftliche und praktische Nachteile. Aus diesem Grund ist es wichtig, zuerst mit einem auf internationale Erbschaften spezialisierten Anwalt zu sprechen, bevor Sie dieses Notariatsdokument in Ihrem Heimatland beantragen. Die Verordnung über die Nachfolge europäischer Zertifikate gilt auch nicht für Bürger des Vereinigten Königreichs, Irlands oder Dänemarks.
Wann wird das Vererbungsverfahren für spanische Vermögenswerte “international”?
Ein spanisches Erbschaftsverfahren für Vermögenswerte aus spanischen Gründen – wie Immobilien, Bankkonten, Fahrzeuge usw. – wird einmal als “international” bezeichnet:
- ein Verstorbener war offiziell in einem Land außerhalb Spaniens ansässig (und hatte – falls er spanischer Staatsangehörigkeit war – keinen letzten Willen, das spanische Recht zur Anwendung zu ernennen).
- oder wenn der Verstorbene in Spanien wohnhaft war, aber das Erbrecht seiner Staatsangehörigkeit (Reisepass) zur Anwendung durch ein Testament ernannt hat. Es ist sehr empfehlenswert, ein spanisches oder letztes Spanisch zu unterschreiben, um Ihr nationales Recht zu bestimmen. Der Grund dafür ist, dass das spanische Gesetz sehr begrenzt ist und Sie weitgehend gezwungen sind, Ihren Kindern zu überlassen. Dies bedeutet automatisch, dass Sie Ihr Haus, Ihre Immobilien und Ihr Vermögen nicht vollständig Ihrem Erben Ihrer Wahl, wie Ihrem Ehepartner oder Partner, überlassen können.
In diesen Fällen, in denen ausländisches Erbrecht gilt, benötigen die spanischen Behörden einen offiziellen schriftlichen Nachweis des ausländischen Notars darüber, wer die gesetzlichen Erben für das spanische Vermögen nach diesem ausländischen Recht sind.
Unterschied zwischen Nachfolgeurkunde und Gesetzeserklärung (oder Nachlass)

Ein Erbschaftsverfahren wird normalerweise durchgeführt, indem beim ausländischen Notar die nationale Gesetzeserklärung (oder für das Vereinigte Königreich ein Nachlassdokument) beantragt wird. Wo der Nachlass für die Briten ein etwas einfacheres Dokument ist, enthalten sowohl die “neue” Nachfolgebescheinigung als die normale Gesetzeserklärung alle wesentlichen Informationen bezüglich der Erbschaft. Dies sind Angaben zum Verstorbenen, Angaben zum letzten Testament, geltendes Erbrecht, Angaben zum Erben und zum dem gesetzlichen Erben zugewiesenen Vermögen.
Der Unterschied besteht darin, dass die Nachfolgebescheinigung ein Standardformat für das Ausfüllen in Englisch ist, bei dem die Gesetzeserklärung ein individueller Text in der Landessprache gemäß dem individuellen Modell dieses Notars ist. Im Gegensatz zur Gesetzeserklärung ist die Nachfolgeurkunde eine anerkannte europäische Norm und benötigt daher weder eine juristische Übersetzung noch eine Apostille von Den Haag.
Die Vorteile des Europäischen Erbrechtszertifikats
Der erste Vorteil bei der Verwendung dieses Zertifikats besteht darin, dass der gesetzliche Erbe Kosten für die juristische Übersetzung und die Apostille von Den Haag sparen kann. Der wichtigste Vorteil wäre jedoch, dass – theoretisch und nur in bestimmten Fällen – das spanische Vermögen in den neuen Namen übertragen werden kann, ohne die spanischen Erbschaftsurkunden beim spanischen Notar zu unterzeichnen. Dies spart natürlich Rechtskosten. Wenn der Kranke Vermögenswerte in verschiedenen Ländern hat, können sogar mehrere Übersetzungen gespeichert werden.
Gibt es Nachteile bei der Verwendung dieses internationalen Standards?
Ja, leider hat die Europäische Nachfolgebescheinigung Nachteile in Bezug auf die Vermeidung der Kosten für Erbschaftsurkunden in Spanien. Diese sind ernst zu nehmen.
1. In sehr wenigen Fällen gültig
Erstens ist es nur in wenigen Fällen gültig, was Sie im nächsten Absatz lesen können. Wie wir bereits früher geschrieben haben, gilt es auch nicht für Erbschaften für Kranke mit britischer, irischer oder dänischer Staatsangehörigkeit.
2. Die Nachfolgebescheinigung ist teurer als die Gesetzeserklärung
Zweitens, obwohl Sie möglicherweise Geld für die Übersetzung und die Apostille sparen, berechnet Ihr nationaler Notar aus mehreren Gründen möglicherweise mehr für dieses internationale Dokument als für die normale Gesetzeserklärung.
3. Es werden noch viele Dokumente für die spanische Erbschaft beim Grundbuchamt oder bei der Bank benötigt
Drittens müssen Sie, obwohl Sie die Kosten für die spanischen Erbschaftsurkunden sparen können, noch einige offizielle Dokumente in Spanien vorlegen, zum Beispiel beim Grundbuchamt oder bei der Bank. Die erforderlichen Dokumente sind:
- Internationale Sterbeurkunde
Letzter Wille oder Testament (wenn außerhalb Spaniens unterschrieben, dann a legal Übersetzung und Apostille ist erforderlich) - Ein Zertifikat aus dem spanischen Last Will-Register (Registro de Ultimos Voluntades), wie es auch bei normalen internationalen Erbschaften Standard ist.
- Notariatsdokument, in dem die Eintragung des Eigentums in das Grundbuch im Namen des Erben beantragt wird. Es muss vom alleinigen Erben unterschrieben werden. Dieses Dokument kann von einem Notar in seinem eigenen Land erstellt werden (in diesem Fall ist eine juristische Übersetzung und eine Apostille von Den Haag erforderlich). Dies kann jedoch auch in Spanien erfolgen.
- Nachweis des Finanzamtes, dass die spanische Erbschaftssteuererklärung genehmigt wurde (je nach Situation entweder von der zentralen Steuerverwaltung in Madrid oder vom regionalen Finanzamt), natürlich innerhalb der vorgeschriebenen Frist. Dies ist auch für Nullzahlungen erforderlich.
4. Keine Garantie für Ausnahmen, jetzt oder in Zukunft
Der wichtigste Nachteil der Verwendung des Europäischen Erbrechtszertifikats in Spanien ist jedoch, dass Sie keine Garantie dafür haben, dass Sie die Unterzeichnung der spanischen Erbschaftsurkunden für die Verteilung des Vermögens vermeiden können. Die Behörden haben immer das Recht, die Notariatsurkunden zum Zeitpunkt der Namensänderung zu beantragen, aber auch bei diesen oder anderen Behörden in der Zukunft.
Sollten Sie, falls Sie dazu berechtigt sind, das Europäische Erbrecht beantragen?
Diese Nachteile für unsere auf internationale Erbschaften spezialisierte Anwaltskanzlei sind der Grund, unseren Mandanten zu raten, das Europäische Erbrecht Zertifikat nicht für Fälle zu verwenden, in denen Immobilien (Haus, Wohnung usw.) der Meinung sind, dass Sie die Kosten für die Unterzeichnung der spanischen Erbschaft sparen können Taten. Natürlich kann das Dokument weiterhin verwendet werden, beispielsweise wenn die Vererbung nur ein Bankkonto betrifft.
In jedem Fall empfehlen wir Ihnen, die Kosten der Gesetzeserklärung einschließlich der juristischen Übersetzung und der Apostille im Vergleich zu der möglicherweise teureren Bescheinigung zu überprüfen.
In welchen Fällen kann der gesetzliche Erbe die Unterzeichnung der spanischen Erbschaftsurkunden vermeiden?
In den Fällen, in denen ein Erbe eine Immobilie in seinem Namen nur mit dem Europäischen Rechtszertifikat in das Grundbuch (Registro de la Propiedad) eintragen möchte, muss der internationale Erbrechtsfall die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Nur ein Erbe
- Keine anderen interessierten Parteien mit dem Recht auf einen reservierten Anteil (wie oder zum Beispiel der legale „Kinderteil“ nach niederländischem oder belgischem Erbrecht)
- Kein Kurator oder Bevollmächtigter, der den Erbprozess durchführt
- Nur für europäische Vererbungsverfahren, außer für britische, dänische und irische
Wichtig: Was ist mit der Bewertung der Immobilien und der spanischen Erbschaftssteuererklärung?

Wenn Sie das Europäische Nachfolgezertifikat verwenden möchten, ohne die spanischen Erbschaftsurkunden zu unterzeichnen, haben wir einen sehr wichtigen Rat: Der offizielle Wert aller geerbten Vermögenswerte muss in das Zertifikat aufgenommen werden. Für ein spanisches Bankkonto erfolgt dies über ein Bankzertifikat, für Immobilien ist die Rechtfertigung des Werts jedoch komplizierter. Wir empfehlen Ihnen, mit Ihrem Anwalt zu sprechen, um Probleme mit der spanischen Erbschaftssteuererklärung zu vermeiden, selbst wenn die Steuerzahlung selbst Null wäre.
Der Erbschaftswert einer Immobilie ist auch bei einem zukünftigen Verkauf von großer Bedeutung, da die Kapitalgewinnsteuer über die Differenz zwischen dem in der Erbschaft angegebenen Betrag und den Verkaufsurkunden berechnet wird. Dies kann natürlich einen großen Unterschied in Ihren Verkaufskosten bewirken.
Fachanwalt für internationale Erbschaften in Andalusien, Spanien
In Spanien gibt es relativ viele europäische Erbschaften wie Andalusien, Malaga und insbesondere an der Costa del Sol. Der Grund dafür ist natürlich, dass es in diesem Gebiet viele Ausländer gibt, die sowohl ansässig als auch nicht ansässig sind, eigene Häuser und andere Immobilien oder Vermögenswerte besitzen. Auch die Tatsache, dass die Welle der nordeuropäischen Senior-Baby-Boomer ein hohes Alter erreicht hat, trägt in den letzten Jahren zu einer erhöhten Anzahl von Nachfolgeverfahren bei.
Wenn Sie eine internationale Erbschaft für Vermögenswerte in Andalusien arrangieren müssen, wenden Sie sich bitte an C & D Solicitors in Torrox, Malaga, um rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Beratung für das effizienteste Verfahren zu erhalten. Weitere Informationen zum allgemeinen Vererbungsprozess finden Sie in diesem Video: