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VERKAUF SPANISCHEN IMMOBILIE

Verkauf Spanischen Immobilie

Die Zeiten haben sich geändert, und wenn nicht alle juristischen Anforderungen gemäß den Vorstellungen des Rechtsanwalts des Käufers übereinstimmen, ist es heutzutage fast unmöglich Ihre spanische Immobilie zu verkaufen. Außerdem verändert sich lokales, regionales, nationales und internationales Recht ständig und die spanischen bürokratischen Strukturen sind hoch kompliziert. Administrative oder rechtliche Angelegenheiten zu lösen, benötigt Zeit, daher ist es zu empfehlen, dem Käufer einen Schritt voraus zu sein. Ein Rechtsanwalt kann die gesamte Rechtsuntersuchung für Sie übernehmen, da er ein Experte in Vermögensrecht (Immobilienübertragung) ist.

Ihr Rechtsanwalt verhandelt in Ihrem Interesse mit dem Käufer abgesehen von der Durchführung der Rechtsuntersuchung auch wichtige Klauseln und Bedingungen des Immobilienkaufs. Durch eine Vollmacht kann er Sie rechtsmäßig vertreten und Ihre Interessen während des gesamten Verkaufsprozesses durchsetzen, auch wenn Sie während des Prozesses persönlich nicht vor Ort sein können.

Zusammen mit dem Käufer oder dessen Rechtsanwalt wird er die Verhandlung des privaten Kaufvertrags in Ihrem Interesse betreuen, und die Unterschrift der Besitzurkunde durchführen. Zusätzlich kann Ihr Anwalt alle finanziellen und steuerlichen Angelegenheiten übernehmen, wie zum Beispiel die Auflösung einer Hypothek, die am Tag der Unterschrift der Besitzurkunde stattfinden muss. Lesen Sie mehr über Verkaufkosten und Zurückhaltungen durch dieser Link.


Verantwortung des Rechtsanwalts im Verkaufsprozes

Sobald Sie eine Preisvereinbarung mit den Käufern getroffen haben, müssen noch viele Fragen verhandelt werden, um zum Abschluss zu kommen. Abhängig vom aktuellen Status Ihrer Immobilie kann es erforderlich sein, über alle Arten von Verwaltungsverfahren zu verhandeln, z. B. über Neubaudeklarationen, Katasterkorrekturen oder die Beantragung des DAFO-Zertifikats (rustikal). Ihr Anwalt wird Ihre Interessen in diesen Vereinbarungen verteidigen und die Verfahren regeln.

Rechtsuntersuchung Verkauf

Die Rechtsuntersuchung des Rechtsanwalts beim Verkauf einer städtischen oder ländlichen Immobilie in Spanien beinhaltet die Überprüfung der folgenden Punkte:

  • Grundbucheintrag (Registro de la Propiedad)
  • Kataster (Catastro)
  • Gemeinde- oder Stadtarchiv
  • DAFO-Zertificat (im Gelände, sehen Sie unterstehendes Video)
  • Baugenehmigung
  • Genehmigung zum Erstbezug
  • Stadtplanung
  • Juristische Korrespondenz, etc.
  • Energieausweis
  • Schulden/ausstehende Forderungen:

Bei der Rechtsuntersuchung werden auch alle ausstehenden Forderungen (Hypotheken, Beschlagnahmungen, nicht bezahlte Steuern, etc.) überprüft, da diese beim Kauf automatisch an den neuen Besitzer übertragen werden.

Verhandlungen mit dem Käufer

Sobald Sie eine Preisvereinbarung mit den Käufern getroffen haben, müssen noch viele Fragen verhandelt werden, um zum Abschluss zu kommen. Abhängig vom aktuellen Status Ihrer Immobilie kann es erforderlich sein, über alle Arten von Verwaltungsverfahren zu verhandeln, z. B. über Neubaudeklarationen, Katasterkorrekturen oder die Beantragung des DAFO-Zertifikats (rustikal). Ihr Anwalt wird Ihre Interessen in diesen Vereinbarungen verteidigen und die Verfahren regeln.

Überprüfung / Unterschrift offizieller Unterlagen

Durch die Vollmacht kann Ihr Anwalt alle Bedingungen überprüfen und private Verträge sowie die öffentlichen Urkunden in Ihrem Namen unterzeichnen. Abgesehen vom sprachlichen Aspekt kann natürlich nur ein Anwalt feststellen, ob der Vertrag des Käufers keine versteckten Überraschungen enthält und nach spanischem Recht rechtsverbindlich ist.

Auflösung von Hypotheken bei Verkauf Spanische Immobilie

Wenn Sie noch eine Hypothek auf das Grundstück haben und der Käufer kein Interesse an dessen Übertragung hat, muss dies mit der Bank vereinbart werden, um die Hypothekenstornierungsurkunden zu unterzeichnen, damit das Grundstück laut Land offiziell ohne offene Schulden verkauft werden kann gemäss das Eigentumsregister (Registro de la Propiedad).

Bearbeitung von Steuerangelegenheiten

Während der Fertigstellung erhält ein Verkäufer fast nie einen Bankscheck mit dem vollen Verkaufspreis. Die Zahlung für den / die Immobilienmakler muss zusammen mit zeitlichen Aufbewahrungen oder Vorbehalten für geschätzte zukünftige Kosten für Rechnung des Verkäufers berechnet und reduziert werden. Dies können IBI, Plusvalia, 3% Kapitalgewinnsteuer (Anzahlung), Wasser / Strom und das DAFO-Zertifikat (mit Klärgrube) sein.

Ihr Anwalt wird sicherstellen, dass Sie Ihr Guthaben für diese Kosten erhalten und dass das verbleibende Geld an Sie zurückgezahlt wird. Aufgrund des Vertrags, den C & D Solicitors mit der Bank abgeschlossen hat, werden Ihnen keine hohen Bankprovisionen für die Überweisung (en) ins Ausland berechnet.

Steuern

Verkaufen Sie Ihre spanische Immobilie? Ihr Anwalt kümmert sich um den Gesamtverkauf Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung.
Verkaufen Sie Ihre spanische Immobilie? Ihr Anwalt kümmert sich um den Gesamtverkauf Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung.

Ein weiterer Grund, einen Anwalt für Ihre Verkäufe zu beauftragen, besteht darin, dass er die rechtzeitigen und korrekten Steuerzahlungen gewährleistet, damit Sie nicht mit Geldstrafen bedroht sind.

Plusvalía Steuer

Die Plusvalía ist eine lokale Steuer, die sich aus der Wertsteigerung des Grund und Boden berechnet, und beim Verkauf der spanischen Immobilie bezahlt werden muss.

Kapitalertragsteuer (Impuestos Ganancias Patrimoniales)

Die Impuestos Ganancias Patromoniales ist die nationale Kapitalgewinnsteuer von 19% (für EU-Bürger). Sie wird über den erhöhten Wert (den Gewinn) der gesamten Immobilie gemäß dem Kaufpreis in den Eigentumsurkunden des Notars berechnet. Bestimmte Ermäßigungen der Kapitalertragsteuer sind zulässig, für die Ihr Anwalt eine Berechnung vornimmt.

  • Verkäufer ist nicht steuerlich gemeldeter Einwohner Spaniens

Für den Fall, dass der Verkäufer nicht steuerlich in Spanien gemeldet ist (oder dies dem Notar nicht offiziell vorweisen kann), unterliegt der Käufer der rechtlichen Verpflichtung 3% des Kaufpreises als Rücklage bei der spanischen Steuerbehörde zu hinterlegen. Zusätzlich muss die jährliche Einkommenssteuererklärung für nicht gemeldete Einwohner (IRNR) gezahlt werden.

  • Verkäufer ist gemeldeter Einwohner Spaniens

Falls der Verkäufer steuerlich in Spanien gemeldet ist, muss er den beim Verkauf erzielten Gewinn bei der IRPF Steuererklärung im folgenden Jahr versteuern. Wir sind gerne bereit, Ihre persönliche Situation bezüglich möglicher Steuerabzüge oder -begünstigungen zu überprüfen.

C&D Solicitors Malaga, Andalusien

Unsere Anwaltskanzlei in Torrox-Costa hat während der letzten 10 Jahre viele wertvolle Erfahrungen beim Immobilienverkauf unserer Mandanten in der Axarquia Region gesammelt. Diese Region liegt im Osten der Provinz Malaga mit Städten und Ortschaften wie Nerja, Torrox (Torrox-Pueblo, Torrox-Costa & Torrox-Park), Frigiliana, Competa, Viñuela, Velez-Malaga, Arenas, Alcaucin, etc. Wir bieten Ihnen unseren Service beim Immobilienverkauf in der gesamt Provinz Malaga und dem Rest Andalusiens an. Kontaktieren Sie uns bitte bei Fragen jeder Art, oder um einen ersten (kostenlosen) Termin in unserer Kanzlei zu vereinbaren.

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